Beschlussvorlage - BV/0324/15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Erstaufnahme als Notunterkunft auf dem Gelände der ehemaligen britischen Kaserne Hohe Wende im Auftrag des Landes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.10.2015
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Beschlussvorschlag:
1)Der VA ermächtigt die Verwaltung auf dem Gelände der ehemaligen britischen Kaserne Hohe Wende im Auftrag des Landes eine Erstaufnahme als Notunterkunft zu betreiben.
2)Der Rat ermächtigt die Verwaltung die Vorbereitungen dafür zu treffen ein Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot für Flüchtlinge in Kooperation mit BA, VHS, DAA, BBS, IHK, HWK und anderen zu organisieren.
3)Der Rat beschließt, dass sich die Verwaltung für die Übernahme dieser Aufgaben einer noch zu gründenden – rechtlich und wirtschaftlich selbständigen – Betriebsform (Anstalt des öffentlichen Rechts oder GmbH) bedient. Im Rahmen des Gründungsprozesses erforderliche Finanzmittel – etwa für den Einsatz als Stammkapital – werden außerplanmäßig im allgemeinen Haushalt bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der extrem hohe Zuzug von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wird voraussichtlich weiter anhalten. Dies stellt das Land und insbesondere die Kommunen vor nur sehr schwer zu bewältigende Aufgaben. Geeignete Liegenschaften für die Erstaufnahme stehen sofort kaum mehr zur Verfügung. In Anbetracht des bevorstehenden Winters wird sich die Situation der Unterbringung deutlich verschärfen. Das Land Niedersachsen schließt einen Unterbringungsnotstand nicht mehr aus.
Seitens des Landes gibt es nun das Angebot, dass Kommunen die Erstunterbringung in Notunterkünften im staatlichen Auftrag gegen eine kostendeckende Erstattung übernehmen. Zugleich sollen dann die Kommunen bei der späteren Verteilung von Flüchtlingen bevorzugt werden, damit wird das ehrenamtliche Engagement in der Stadt gestärkt und kann nachhaltig wirken.
Die Stadt Celle hat mit der Kaserne der Hohen Wende Baulichkeiten in ihrem Gebiet, die z.T. noch durch Unterbringung von Menschen geprägt sind. Gerade im nordwestlichen Bereich stehen direkt an der Straße Hohe Wende ehemalige Mannschaftsunterkünfte leer. Diese mehrgeschossigen Gebäude haben zumindest das Potenzial Flüchtlingen eine Notunterkunft zu bieten. Eine erste Besichtigung mit dem Land Niedersachsen hat bereits im September stattgefunden. Abschließende Ergebnisse zur weiteren Verwendung liegen Stand heute noch immer nicht vor.
In Anbetracht der weiteren Zuweisung von Flüchtlingen und der Notwendigkeit der Unterbringung sowie des Angebotes des Landes wird vorgeschlagen, auf dem Kasernengelände Hohe Wende im Auftrage des Landes eine Erstaufnahme als Notunterkunft bereit zu stellen. Angesichts der Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass in städtischer Regie schneller die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. Hierzu werden kurzfristig Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Grundstückseigentümerin und dem Land Niedersachsen über Konditionen, weitere Inhalte und die Koordinierung geführt. Nach den ersten Aussagen steht fest, dass die Kosten der Herrichtung der Hohen Wende für eine Notaufnahme vom Bund (BIMA) getragen werden und für jeden Flüchtling ein Tagessatz von 45,00 € als Abschlag gezahlt wird.
Die Unterbringung von Flüchtlingen tangiert die Errichtung des Bauhofes nicht direkt. Beide Bereiche lägen benachbart nebeneinander. Mit dem beabsichtigten Projekt des Campus Hohe Wende (siehe integriertes Entwicklungskonzept) lassen sich deutliche Synergieeffekte erzielen. Neben den bereits diskutierten Bildungseinrichtungen sollen weitere hinzutreten in Form von Ausbildung und Qualifizierung der Flüchtlinge in Kooperation mit VHS, DAA, BBS, IHK, HWK und anderen vor Ort. Mit diesem Gesamtpaket wäre auch die Konversion der ehemaligen britischen Kaserne auf einem guten Weg der Nachnutzung.
Die Organisation und Umsetzung der Flüchtlingseinrichtung nebst Qualifizierung ist mit eigenem städtischem Personal ohne weiteres nicht zu bewerkstelligen. Es bietet sich alternativ die Betriebsform einer Gesellschaft (ggf. gemeinnützig) als 100% Tochter der Stadt Celle mit dem Zweck 1. der Betreibung einer Erstaufnahme in Notunterkünften und 2. der Ausbildung und Qualifizierung der Flüchtlinge an. Als weiterer Zweck könnte die Unterbringung und die Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge hinzutreten. So gelingt es Synergien zu heben und den städtischen Kernhaushalt von den Folgen der Flüchtlingsentwicklung weitgehend frei zu halten. Eine solche Einrichtung würde dann unmittelbar mit der kommunalen Erstaufnahme auf dem ehemaligen CJD-Gelände korrespondieren und gemeinsam einen integrativen Ansatz zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik darstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
Für die Erstaufnahme in der Notunterkunft geht die Stadt Celle davon aus, dass die Einrichtung kostendeckend zu Lasten des Landes betrieben wird.
Für die Qualifizierung der Flüchtlinge lassen sich derzeit noch keine Kosten schätzen, hierzu bedarf es einer genaueren Untersuchung, eine Kapitalausstattung für diesen Zweck sollte im Rahmen der Haushaltsberatung eingestellt werden.
25.000,- € sind für das Stammkapital der gGmbH zur Verfügung zu stellen. Die Gründung einer Einrichtung im Rahmen des Wirtschaftsrechts ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 11 NKomVG in Verbindung mit § 152 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Kommunalaufsicht unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Auswirkung für Integration:
Auswirkungen auf die Integration ergeben sich aus dem Sachverhalt dieser Vorlage direkt.
