Beschlussvorlage - BV/0336/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag "Offene Kinder- und Jugendarbeit Altencelle e.V." (OKiJ)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 50.3 Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.11.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel die Vereinbarung mit dem Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Altencelle e.V. um drei weitere Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Haushaltsmittel wurden unter dem Produkt Jugendsozialarbeit in Höhe von 10.200 € veranschlagt.
Sachverhalt:
Seit 1998 leistet der Verein der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Altencelle e.V. hervorragende pädagogische Arbeit im Stadtteil. Durch anderweitige Nutzung der Räumlichkeiten auf dem Gelände des Linerhauses, musste der Standort im Sommer 2007 aufgegeben werden.
Durch den Umzug in die Räume der Jahnstr. 7 war es dem OKiJ gelungen, die pädagogische Arbeit in Altencelle weiterzuführen, neu zu aktivieren und für die Kinder und Jugendlichen des Stadtteiles wieder präsenter zu sein.
Viele Kinder nahmen regelmäßig an den verschieden Gruppenangeboten teil oder besuchten den OKiJ einfach „nur so“. Die Gruppenangebote wurden so stark besucht, dass die räumlichen Kapazitäten (ca. 50qm) bald an ihre Grenzen stießen. Beide Gründe bewogen den Verein, sich nach besser geeigneten Räumlichkeiten umzusehen.
In der Kleinen Redder ist es ihnen gelungen, ein entsprechendes Objekt mit einer Fläche von ca. 90 qm anzumieten. Der jetzige Standort wird von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil stark frequentiert und ist zu einem wichtigen Anlaufpunkt der Jugendhilfe geworden.
Die momentanen Sachkosten liegen bei 300,00 € monatlich, die Miet- und Nebenkosten sind mit 550,00 € monatlich veranschlagt und werden auf Grundlage der jährlichen Nebenkostenabrechnung angepasst.
Die jetzige Vereinbarung mit dem OKiJ ist bis Ende Dezember 2015 befristet. Es wird um eine dreijährige Verlängerung gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | 363 500 (Jugendsozialarbeit) | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
Zuschuss | 10.200 | ||
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
Mitzeichnung/Stellungnahme:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,5 kB
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