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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0342/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2015 und 2016.

 

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Sachverhalt:

 

Der Nachtragshaushalt 2015 und der Entwurf des Haushaltes 2016 weisen für die Planjahre sowie für die Folgejahre einen unausgeglichenen Haushalt aus.

 

Nach § 110 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und vom Rat zu beschließen. Darin ist u.a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Mit Beschluss zum Haushalt 2015 hat der Rat Prüfaufträge zum HSK 2015 erteilt (Liste 3). Ein wesentlicher Teil der Prüfaufträge zum HSK 2015 ist zwischenzeitlich abgearbeitet. Die Ergebnisse haben Eingang in den Entwurf für das HSK 2015 gefunden. Einige Prüfaufträge hängen von den Ergebnissen parallel laufender Projekte (Sportentwicklungsplan, Parkraumbewirtschaftungskonzept, Betriebsform Klärwerk/Kanalbetrieb, Grundstücks- und Gebäudeverkauf) ab. Deren Abarbeitung wird sich bis ins Jahr 2016 erstrecken.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2016 wurden weitere mögliche HSK-Maßnahmen identifiziert. Erneut in die Diskussion gebracht wurden einzelne Vorschläge der Liste 2. Beide Bereiche bilden die Grundlage für den Entwurf des HSK 2016.

 

 

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2015 und 2016 ist in den jeweiligen Fachausschüssen vorzuberaten und mit einer Beschlussempfehlung für den Rat zu versehen.

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Anlagen

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