Beschlussvorlage - BV/0346/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderanträge zum Bundesprogramm zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Hochbau und Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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11.11.2015
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Beschlussvorschlag:
a) „Altstädter Schule Celle – Ein Denkmal als Bildungsort“
Die Stadt Celle bewirbt sich im Förderprogramm zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit der Gesamtmaßnahme „Altstädter Schule Celle – Ein Denkmal als Bildungsort“
Die für die Gesamtmaßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2016 mit Sperrvermerk zu Gunsten des Verwaltungsausschusses entsprechend des Ablaufs der Maßnahme eingestellt.
b) Teilsanierung Jugend- und Kulturzentrum CD-Kaserne Celle
Die Stadt Celle bewirbt sich zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Förderprogrammes „Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit der Gesamtmaßnahme „Teil-Sanierung des Jugend- und Kulturzentrums CD-Kaserne“.
Die Stadt Celle gewährt bei Aufnahme in das Fördermittelprogramm einen Investitionskostenzuschuss von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. jedoch 180 Tsd. Euro.
Sachverhalt:
zu a) „Altstädter Schule Celle – Ein Denkmal als Bildungsort“:
Die 1926-1928 als Volksschule von Otto Haesler gebaute Altstädter Schule ist eines der bedeutendsten Beispiele der frühen Moderne in der Entwicklung des Schulbaus und wird weiterhin als Grundschule sowie für Sportvereine genutzt. Sie soll in ihrer Substanz erhalten, denkmalgerecht und energetisch saniert und als Grund- und Stadtteilschule zum zentralen Bildungs- und Lernort im Stadtteil Altstadt/Blumlage weiterentwickelt werden. Hier sind denkmalpflegerische und energetische Anforderungen in der Sicherung und Sanierung des historischen Gebäudes umzusetzen und diese mit Anforderungen einer zeitgemäßen Grundschulnutzung mit Ganztagsangebot sowie weiterer Bildungseinrichtungen im Stadtteil und einer Öffnung auch für weitere Nutzer in Einklang zu bringen.
Die Maßnahmen zur Sanierung des Gebäudes sind eingebunden in das städtebauliche Ensemble der verschiedenen Bauten Otto Haeslers im Stil des Neuen Bauens (Altstädter Schule, Rektorenwohnhaus und Direktorenwohnhaus als engeres Ensemble sowie die Siedlungen Italienischer Garten, St. Georgs Garten und Blumläger Feld und die Waack’sche Wohnhausgruppe im weiteren Umfeld) sowie in das Konzept der Stadt Celle zur Präsentation von Leben und Werk Otto Haeslers im Bauhausjubiläumsjahr 2019. Eine enge Abstimmung mit dem Land Niedersachsen besteht bereits. Die Sanierung der Altstädter Schule, die Sicherung als Schulgebäude und die verstärkte Öffnung zum Stadtteil ist der zentrale Baustein der Darstellung und Vermittlung der Qualitäten der Bauten Otto Haeslers. An einem von zwei Standorten in Niedersachsen kann an insgesamt sieben Einzelgebäuden und Siedlungen eines der führenden Vertreter des Neuen Bauens die Entwicklung des Wohnungs- und Sozialbaues der 1920er Jahre vor Ort am Objekt dargestellt werden.
Parallel wird eine städtebauliche Entwicklungsstudie für den Straßenzug Sägemühlenstr./77er Str. erarbeitet, welche die vorhandenen Haesler–Bauten und geplante Neubauten im Umfeld zu einem Gesamtensemble verknüpft. Die verstärkte Öffnung der Altstädter Schule ist Bestandteil der laufenden Diskussion zur Sicherung des Grundschulstandortes sowie der Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Schul- und Bildungssituation in der Stadt Celle.
Die Sanierung des Gebäudes soll sowohl dem Denkmalanspruch und der Energieeffizienz wie auch den Anforderungen an eine moderne Grund- und Stadtteilschule gerecht werden. Stärker als bisher soll sie durch das Einbinden weiterer Nutzergruppen als zentraler Bildungs- und Lernort für den Stadtteil wirken. Ziele sind insbesondere:
- Die denkmalgerechte Sanierung und Wiederherstellung des ursprünglichen Raumzustandes und des äußeren und inneren Erscheinungsbildes; u.a. durch Entfernung störender Anbauten, Wiederherstellung der inneren Struktur der offenen, lichten Flure und Treppenhäuser sowie des Festsaals. Durch eine Sanierung des Daches sollen Schäden in der Fassade beseitigt und damit drohende statische Beeinträchtigungen der Eisenbetonstahlträgerstruktur durch Korrosion verhindert werden.
- Die energetische Gebäudesanierung durch verschiedene Maßnahmen; u.a. Wiederherstellung der, große Teile der Fassaden ausmachenden, Kastenfenster (auch zur besseren Belüftung), Verbesserung der natürlichen Belichtung der Räume und Flure, Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.
- Die Weiterentwicklung des Schulgebäudes zur Stadtteilschule; u.a. durch die mögliche Ansiedlung des Stadtteilmanagements Blumlage/Altstadt im Gebäude und verstärkte Nutzung durch Schülergruppen, AGs und Gruppen mit besonderem Betreuungsbedarf einerseits sowie kulturellen und sozialen Veranstaltungen andererseits im wiederhergestellten Festsaal und einzelnen Klassenräumen. Die Außenanlagen sollen auf Basis der historischen Entwürfe ertüchtigt und nutzerorientiert umgestaltet werden.
An dem Gebäude sind in jüngerer Vergangenheit statisch-konstruktive Probleme zu Tage getreten, die die Standsicherheit und damit die Dauerhaftigkeit des Bauwerks in Frage stellen. Die den Schäden zugrunde liegenden Ursachen sind im Rahmen eines Gutachtes vom Büro Krebs und Kiefer im Jahr 2013 untersucht und identifiziert worden. Die vorhandenen Mängel sind eng mit der Gebäudekonstruktion verbunden und eine denkmalverträgliche Sanierung stellt sich als schwierig und kostspielig dar.
Aus dem oben dargestellten Zustand des Gebäudes ergibt sich, dass eine Sanierung der Bausubstanz auf jeden Fall erforderlich ist. Aufgrund des hohen Denkmalwertes des Gebäudes müssen etwaige Instandsetzungsmaßnahmen denkmalgerecht durchgeführt werden und von der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Im Übrigen besteht zudem eine Verpflichtung aus dem Denkmalrecht, Denkmale zu erhalten (§6 Abs. 1 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz – NDSchG).
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme lassen sich derzeit nur schätzen und weisen demgemäß einen Kostenrahmen (+/- 20% bei Bestandsgebäuden, zusätzliche Kostensteigerungen wegen Kostensteigerungsraten noch nicht eingerechnet) auf. Nach den bisher vorliegenden Informationen belaufen sich die Kosten auf etwa 6,8 Mio. €.
Aktuell hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Aufruf für ein Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport veröffentlicht. Dieses Programm ist ähnlich ausgestattet wie das Programm „Nationale Projekte im Städtebau“ und richtet sich u.a. an investive Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität. Die Förderquote des Bundes liegt im Grundsatz bei 45 % der förderfähigen Kosten, bei Nachweis einer Haushaltsnotlage beträgt die Quote 90 %, jedoch liegt der Bundesanteil der Förderung i. d. R. bei zwischen 1 bis 4 Mio. Euro liegen. Es handelt sich somit um eine sehr attraktive Chance zur anteiligen Refinanzierung des Vorhabens. Die Einreichung eines Fördermittelantrages ist daher trotz der extrem kurzen Antragsfrist (13.11.2015) sehr empfehlenswert und wird seitens der Verwaltung empfohlen.
Das Zeitfenster bis zum Bauhausjubiläum 2019 stellt sich als besonders günstig dar, die Altstädter Schule bis dahin in einem sanierten Zustand zu präsentieren. Die verbesserten Förderchancen, die mit dem oben genannten Programm vorhanden sind, lassen sich im Zusammenspiel mit der Zeitachse ideal kombinieren, um damit die ohnehin notwendige Sanierung im neuen Lichte durchzuführen. Diese Herangehensweise findet die eindeutige Unterstützung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK).
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme (Planung und Ausführung) wird sich voraussichtlich über die Jahre 2016 bis 2018 erstrecken.
Die Abbildung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme im städtischen Haushalt kann – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Celle - wie folgt dargestellt werden: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2016 ff werden die Gesamtauszahlungen und -einzahlungen (ggf. Verpflichtungsermächtigungen) entsprechend des geplanten Liquiditätsab- bzw. -zuflusses über die Jahre anteilig zugeordnet. Für die Veranschlagungen der Maßnahmen der Sanierung der Altstädter Schule werden andere bisher geplanten Investitionen ggf. geschoben oder auch gestrichen. Im Haushalt werden Ein- und Auszahlungen nach dem Bruttoprinzip ausgewiesen.
Spätestens zum 04. Dezember 2015 ist ein entsprechender Ratsbeschluss zur Bewerbung einzureichen. Nach Auskunft der Stellung zu nehmenden Landesdienststelle muss die Gemeinde darin ihre Teilnahme am Projekt bekunden und die Finanzierung gewährleisten (siehe Beschlussvorschlag).
zu b) Teilsanierung Jugend- und Kulturzentrum CD-Kaserne Celle:
1996 wurde das städtische Areal der ehem. Cambridge-Dragoner Kaserne im Rahmen eines großen Konversionsprojektes mit breiter gesellschaftlicher Beteiligung umgewandelt in das zentrale städtische Zentrum für Jugend- und Kulturarbeit sowie außerschulische Sportangebote (kurz: CD – Kaserne). In dem Ensemble spiegeln sich seitdem zum einen die Stadtgeschichte als Garnisonsstadt, zum anderen moderne Daseinsvorsorge der Bevölkerung.
Der Kern des Areals besteht aus zwei Mehrzweckhallen und einem verbindenden Foyer. In diesem Komplex finden an sieben Tagen in der Woche in allen Hallen Sport (Vereinssport, Kletterwand DAV, sozialpädagogische Sportprojekte), soziokulturelle Veranstaltungen, Events, Konzerte, Konferenzen und Jugendarbeit statt. Die Hallen werden sehr stark frequentiert und haben einen hohen Auslastungsgrad.
Um den Hallenkomplex erschließen sich etliche Nebenbauten in zweckgerechter Nutzung wie z.B. zwei Jugendtreffs (davon einer auf Integration spezialisiert), kommunales Kino, Übungsräume, Musikschulen u.v.a. Die Nutzung ist im Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland und im Gesellschaftsvertrag (Stadt Celle – kommunale gGmbH) fest verankert, folgt dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und der Kulturförderung und ist damit gut aufgestellt. Die kommunale, gemeinnützige Betreibergesellschaft erhält einen Betriebskostenzuschuss der Stadt von jährlich 411 Tsd. € sowie einen separaten Zuschuss für den Betrieb des integrativen Jugendtreffs Haus Nr. 7 i. H. v. 95 Tsd. €.
Die in den 90er Jahren durchgeführten Umbau- und Ausbauarbeiten erschienen zum damaligen Zeitpunkt angemessen. Jedoch wurde das Zentrum bis heute von der Bevölkerung immer stärker nachgefragt und frequentiert. Die Prognose für die nächsten 10 Jahre ist ein weiterer Anstieg der Nutzung. Heute ist die CD-Kaserne in der Region Celle die herausragende, zentrale Anlaufstelle für Jugendarbeit, Präventionsarbeit, soziale Projekte, soziokulturelle Veranstaltungen und Kultur sowie außerschulischen Sport. Die Kulturarbeit und einige Präventionsprojekte haben Reichweiten in das gesamte Bundesland Niedersachsen (Kooperationen z.T. mit verschiedenen Ministerien (Soziales, Bildung und Kultur) auf Landesebene.
Im Hinblick auf den Sanierungsbedarf sind Nachfragen und Angebote so hoch, dass zum einen Abnutzungserscheinungen festzustellen sind, (tlw. wurden die Bauten nicht auf eine solch hohe Frequentierung angelegt, z.B. Türen und Tore), zum anderen ist der Bereich der Energetik unzureichend bzw. überholt. Tlw. entsprechen Anlagen nicht mehr den heutigen Standards und sind in den nächsten Jahren unbedingt modernisierungsbedürftig (RWA-Anlage große Halle).
Eine Sanierung ist für die langfristige Nutzung in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur unumgänglich. Die Sanierung soll sich einerseits auf das Herzstück der Anlage fokussieren: Die beiden Mehrzweckhallen und das verbindende Foyer. Andererseits soll durch eine Dachsanierung ein weiterer, dringend benötigter Mehrzweckraum erschlossen werden.
Im Einzelnen sind die Sanierungsfelder:
- Energetische Teil-Sanierung des Hallenkomplexes, insbesondere Austausch der noch aus Kasernenzeiten stammenden Metalltore und einfach verglasten Fenster.
- Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Rauch-Wärmeabzugsanlage im Hallenkomplex, die in der großen Mehrzweckhalle noch aus dem Betrieb einer militärischen Nutzung stammt.
- Energetische Sanierung des Foyers inkl. Schaffung eines Windfangs sowie Dachdämmung und damit gleichzeitig Schaffung eines Foyers, das auch in der kalten Jahreszeit nutzbar ist.
- Umstellung der Hallen- und Außenbeleuchtung auf LED-Technik.
- Schaffung eines Kühlraumes für gastronomische Zwecke (derzeit findet eine Kühlung durch Kühlschränke statt, die in einen Lagerraum gestellt werden. Hieraus entwickelt sich eine Energieverbrauchsspirale nach oben.)
- Sanierung einer Teilfläche des Jugendzentrums.
- Schaffung eines zusätzlichen Jugendraumes insb. für die Integrationsarbeit (z.B. jugendliche Flüchtlinge) im ungenutzten Dachgeschoss eines der Gebäude.
- Sanierung des Jugendtreffs auf dem Gelände.
Durch die Sanierung wird eine langfristige Nutzung gesichert.
Im Juli 2015 erfuhren Stadt Celle und CD-Kaserne gGmbH von dem Bundesprogramm „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, und man war sich einig, dass dies eine große Chance sei, die mittelfristig notwendige Sanierung der CD-Kaserne zu bewerkstelligen. CD-Kaserne gGmbH und Fachdienst 65 - Hochbau und Gebäudewirtschaft führten im Rahmen einer Vorortbegehung am 24. August 2015 eine erste Analyse der Sanierungsfelder durch. Diese wurde unter Einbezug des Architekturbüros Nilsson Witt (Celle) und des Sachverständigenbüros Ing.-Büro Schreiber (Celle) weiter projektiert und konkretisiert.
Das Sanierungsvolumen beträgt zwischen 1,5 und maximal 1,8 Mio. €. Zum jetzigen Zeitpunkt der Bewerbung (vor Angebotseinholung und Ausschreibungen) sind dies Schätzwerte.
Finanzielle Auswirkungen:
zu a):
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand beträgt die Gesamtausgabe ca. 6,8 Mio. €.
Mit Aufnahme in das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird eine Förderquote der förderfähigen Ausgaben von bis zu 90 % erreicht. Das ergibt rechnerisch eine Summe von 6,12 Mio. Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Fördersumme gedeckelt wird. Der Bundesanteil der Förderung soll laut Projektaufruf in der Regel zwischen 1 bis 4 Mio. Euro liegen. Der Eigenanteil der Stadt Celle bemisst sich entsprechend. Dieser Betrag ist auf die Maßnahmenhaushaltsjahre zu verteilen und im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen durch Einsparung von anderen investiven Haushaltspositionen zu bewerkstelligen.
zu b):
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand beträgt die Gesamtausgabe max. 1,8 Mio. €.
Mit Aufnahme in das Förderprogramm wird eine Förderquote der förderfähigen Ausgaben von 90% erreicht. Der Stadt Celle verbleiben danach max. 180 Tsd. € als Eigenanteil.
