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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0332/15

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altenhagen, Bostel und Lachtehausen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Freitagsgrabens in Celle, Ortsteil Lachtehausen gemäß den Anlagen 1 bis 3.

 

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Sachverhalt:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz ist in seiner Sitzung am 03.03.2015 über das anstehende Verordnungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungs­gebiets des Freitagsgrabens im Ortsteil Lachtehausen unterrichtet worden (s. MV/0025/15).

Der Ortsrat Altenhagen, gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen, wurde in seiner Sitzung am 11.03.2015 zu der Angelegenheit gehört; dortige Hinweise und Anregungen wurden bei der Überarbeitung der Verordnungsbegründung berücksichtigt bzw. verarbeitet.

Vom 22.06.2015 bis 21.07.2015 wurde der Verordnungsentwurf mit Karte und Begründung zur Einsichtnahme und ggf. Erhebung von Einwendungen öffentlich ausgelegt; gleichlaufend wurden mit 2-monatiger Stellungnahme-Frist die Träger der evtl. betroffenen öffentlichen Belange (u.a. NLWKN - Betriebsstelle Verden, LWK Niedersachsen, Landkreis Celle, Landvolk Celle, Straßenbaubehörde Verden) beteiligt.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden private Einwendungen erhoben sowie Hinweise und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange übermittelt.

Die Einwendungen wurden im Erörterungstermin am 30.09.2015 eingehend behandelt und mit einem Bearbeitungsergebnis versehen (s. Anlage 4 – systematische Übersicht der Einwen­dungen). Dabei haben sich aus den Einwendungen selbst keine Erfordernisse zur Änderung der Verordnung bzw. der Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets ergeben, da keine Betroffenheit eigener Belange durch den Erlass der Verordnung geltend gemacht werden konnte, sondern lediglich Problempunkte aus thematisch ähnlichen Bereichen vorgebracht wurden.

Die Hinweise von Trägern öffentlicher Belange wurden durch eine geringfügige randliche Erweiterung des Überschwemmungsgebiets und redaktionelle Ergänzungen in der Verordnungsbegründung berücksichtigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

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