Beschlussvorlage - BV/0349/15
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag 47/2015 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt CelleZurverfügungstellung von jährlich mindestens 70.000 € aus dem Klimaschutzfonds für Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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25.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der laufenden Aktualisierung der Radverkehrsplanung (Bericht 2015; Freie Planungsgruppe Berlin GmbH), unter Berücksichtigung weiterer Forschungsergebnisse daraufhin zu analysieren, ob konkrete Konzepte oder Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für die Minderung von CO2-Emissionen identifiziert werden können, und zu diesen Projekten Einzelfall-bezogen politische Entscheidungen über eine Bezuschussung aus dem Klimaschutzfonds herbeizuführen.
Der Antrag 47/2015 ist damit erledigt.
Sachverhalt:
Antrag Nr. 47/2015 betrifft die dauerhafte Bereitstellung von jährlich 70.000 € aus Mitteln des Klimaschutzfonds für Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im Stadtgebiet. Es bestehen inhaltliche Bezüge zu den ebenfalls auf eine Förderung des Radverkehrs gerichteten Anträgen 26/2015 und 32/2015 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle.
Die in der Begründung zum Antrag genannten positiven Wirkungen einer Steigerung des Fahrradanteils im "Modal Split" des Nahverkehrs sind unstrittig, auch im Hinblick auf die tendenzielle Verminderung der Freisetzung von CO2 aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen.
Eine grundsätzliche Schwierigkeit liegt jedoch darin begründet, dass eine konkrete Maßnahmen-Wirkungsbeziehung im Sinne des nachhaltig messbaren Rückgangs des motorisierten Individualverkehrs bei allgemeinen Maßnahmen des Fahrradverkehrs (z.B. Ausbau oder Instandsetzung von Fahrradwegen, Fahrrad-Abstellanlagen etc.) kaum nachweisbar ist (s. hierzu eindrücklich UBA | TEXTE | 19/2013; "Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz"; Technische Universität Dresden Im Auftrag des Umweltbundesamtes). Dies ist von Bedeutung für die zweckgerichtete Verwendung der Geldmittel des Klimaschutzfonds.
Die Mittelausstattung des Klimaschutzfonds Celle ergibt sich zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungen der CU-Netz GmbH an die Stadt Celle in Höhe von aktuell 140.000 € jährlich. Damit hat sich das jährliche Förderbudget gegenüber dem ursprünglichen Umfang der Jahre 2011 – 2014 auf etwa ein Drittel vermindert.
Der zusätzliche Eigenanteil der Stadt Celle in Höhe von aktuell 20.000 € / Jahr wird vorrangig für die Bezuschussung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie (Photovoltaik, Solarthermie) verwendet, die nach den Verwendungsmaßgaben der CU-Netz GmbH andernfalls von einer Förderung ausgeschlossen wären.
Für die Zukunft kann keine garantierte Mittelausstattung angenommen werden, da auch die Zuwendungen zum Klimaschutzfonds von externen ökonomischen Effekten abhängen.
Grundsätzliche Regeln für einen sachgerechten und willkürfreien Mitteleinsatz sind in den vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien des Klimaschutzfonds Celle festgelegt.
Die dauerhafte Bindung von Mitteln des Klimaschutzfonds für einen vorab bestimmten Zweck ist nach derzeitigem Stand der Förderrichtlinien nicht möglich, da bislang lediglich gemäß Nr. 3 i "Sonstige Maßnahmen" mit einem Zuschuss gefördert werden können, "über dessen Höhe die zuständigen Gremien entsprechend der Bedeutung und Wirkung für den Klimaschutz im Einzelfall entscheiden".
Aus der Anforderung der Einzelfall-bezogenen Bewertung wird in Zusammenschau mit dem unter Nr. 1 der Förderrichtlinien beschriebenen Förderziel der Bezuschussung von "Maßnahmen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase, insbesondere Kohlendioxid, beitragen" deutlich, dass eine unspezifische und dauerhafte Umwidmung vom Mitteln des Klimaschutzfonds zum Zweck der Förderung des Fahrradverkehrs in Celle nicht richtlinienkonform wäre.
Auch müsste berücksichtigt werden, dass bei einer Mittelbindung in der vorgesehenen Höhe ca. 50 % der aktuellen Geldzuwendungen der CU-Netz GmbH für sonstige Förderzwecke nicht mehr zur Verfügung stünden und damit u.a. die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz im Gebäudebereich bzw. innovativer Wärmeversorgung einschließlich Nutzung der Geothermie erheblich eingeschränkt würde.
Grundsätzlich können Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs aus anderen Förderprogrammen gefördert werden (z. B. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, kommunales Investitionsprogramm, Nationaler Radverkehrsplan); diese sollten zur Radverkehrsförderung bevorzugt eingesetzt werden.
Es wird daher seitens der Verwaltung für sinnvoll gehalten, die Ergebnisse des laufenden Planungsprozesses zur Entwicklung des Radverkehrs (s. hierzu auch „Aktualisierung der Radverkehrsplanung – Bericht 2015; Freie Planungsgruppe Berlin GmbH) daraufhin zu analysieren, ob konkrete Konzepte oder Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für die Minderung von CO2-Emissionen identifiziert werden können, und zu diesen Projekten Einzelfall-bezogen politische Entscheidungen über eine Bezuschussung aus dem Klimaschutzfonds herbeizuführen.
Im Rahmen einer mittelfristigen strategischen Ausrichtung des Klimaschutzfonds können daneben Überlegungen zu jährlich wechselnden Förderschwerpunkten entwickelt und diskutiert werden, die dann Maßnahmen zur gezielten Steigerung des Anteils klimaschutzverträglicher Mobilität umfassen könnten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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