Mitteilungsvorlage - MV/0345/15
Grunddaten
- Betreff:
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Vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete des Adamsgrabens, des Bruchbachs (Grobebachs) und des Vorwerker Bachs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Anhörung
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25.11.2015
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Sachverhalt:
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Verden, hat durch Bekanntmachungen vom 16.09.2015, 23.09.2015 und 06.10.2015 die Überschwemmungsgebiete des Vorwerker Bachs, des Adamsgrabens und des Bruchbachs (Grobebach) vorläufig gesichert (s. anliegende Übersichtskarten).
Die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete sind u.a. den Rechtsfolgen nach § 78 (1) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unterworfen. Unter anderem sind dort Geländeveränderungen und die Errichtung von baulichen Anlagen grundsätzlich verboten und nur noch per Ausnahmegenehmigung zulässig.
Unter dem Gesichtspunkt der Hochwassergefährdung ist besonders die im Rahmen der Ausbreitungsberechnungen ermittelte Betroffenheit von Siedlungsbereichen in Boye (nordwestlicher Siedlungsrand Moorkamp, Zum Schleusenkolk, Schulkoppel) durch Hochwasser des Bruchbachs sowie in Klein Hehlen (Berlinstraße) durch Hochwasser des Vorwerker Bachs als problematisch zu bewerten.
Daneben ergeben sich nachteilige Folgen im Gewerbegebiet Kolkwiesen (Wietzenbruch), in dem einige noch nicht baulich genutzte Grundstücke vom Hochwasser betroffen sind und daher die Baureifmachung u.a. einen Retentionsausgleich erforderlich macht.
Künftig sind die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festzusetzen. Hierzu bedarf es der Übermittlung weiterer Daten seitens des NLWKN.
Der Fachausschuss wird zu gegebener Zeit weiter unterrichtet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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742,4 kB
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