Mitteilungsvorlage - MV/0348/15
Grunddaten
- Betreff:
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Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt an Wochenenden.Anfrage Nr. 58/2015 der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Anhörung
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25.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Anhörung
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17.12.2015
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Sachverhalt:
Der Bereich zur Überwachung des ruhenden Verkehrs unterliegt einem ständigen Wandel. Deshalb werden auch immer wieder Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Vor allem in den 90iger Jahren gab es aufgrund von Personaleinsparungen und anderer Prioritäten einen massiven Abbau von Planstellen nach einem Ausscheiden oder Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Die letzten größeren dienstplanmäßigen Anpassungen erfolgten vor ca. 3 Jahren. Mit dem Fokus auf das veränderte Parkverhalten von Besuchern der Innenstadt in vielfältigen Zusammenhängen bis zu städteplanerischen und verkehrsplanerischen Neuausrichtungen war eine grundsätzliche Neukonstruktion der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Celle erforderlich. An dieser Konzeption arbeitet der FD 32 seit März d. J. und steht kurz vor dem Abschluss.
Der zeitliche Aufwand ist aufgrund der nicht einfachen internen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erklärlich. So sind Arbeitszeit und Arbeitsschutzgesetze sowie Mitbestimmungsrechte zu beachten. Auch Sicherheitsaspekte wie die Doppelstreife am Abend sind zu berücksichtigen. Sehr unterschiedliche Arbeitszeitmodelle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Planung eine Herausforderung.
Die Verwaltung befindet sich nunmehr in der internen Abstimmung mit dem Personal und dem Personalrat, weil die Vereinbarung zu den Dienstzeiten zustimmungspflichtig ist. Es wäre kontraproduktiv, hier im Detail öffentlich auszubreiten, wie zukünftig die Dienstplanstruktur aussieht. Einige grundsätzliche Aspekte werden dennoch wie folgt bekannt gegeben:
Eine Ausweitung der Dienste zu Abend- und Wochenendzeiten ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich, ohne dass der Tagesdienst darunter wesentlich leiden würde. Die Einstellung einer Vollzeitkraft und zweier Halbtagskräfte sind notwendig und in der haushalts- und stellenplanmäßigen Vorbereitung.
Die Kontrollbezirke Allgemeines Krankenhaus/Arbeitsamt und Bahnhof werden räumlich ausgeweitet. Ein vierter Bezirk Blumlage wird losgelöst von der Altstadt entstehen. Dadurch wird die Kontrolle im Bereich Altstadt durch ein eigenes Team intensiviert.
Die Überwachung am Wochenende, vornehmlich abends, wird erheblich ausgeweitet.
Im Übrigen werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu a)
Wer kontrolliert z. Z. praktisch und in welchen Zeiträumen an Samstagen nach 16:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen den ruhenden Verkehr in der Innenstadt?
Antwort:
Bisher liegt der Hauptschwerpunkt aufgrund des deutlich größeren Parkdrucks auf der Vormittags- bzw. Mittagszeit. Eine Überwachung findet am Nachmittag unregelmäßig statt. Ansonsten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs auch Aufgabe der Polizei.
Zu b)
Ist genügend städtisches Personal vorhanden? Wie sind die Ausgleichszeiten geregelt?
Antwort:
Wie oben dargestellt, ist eine personelle Ausweitung notwendig. Sonderdienste sind zeitlich im Tagdienst auszugleichen, weshalb wie bereits dargestellt eine Ausweitung der Sonderdienste mit dem vorhandenen Personal so nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in den vergangenen Jahren Personal abgebaut wurde:
VollzeitTeilzeit
199558
200236
200535
seit 200855
Zu c)
Sind verbindliche Dienstpläne mit dem Personalrat abgestimmt und ergeben sich durch die mehr geleisteten Dienste und Überstunden an den Wochenenden Beeinträchtigungen in der Woche?
Antwort:
Die Arbeitszeitvereinbarung ist zustimmungspflichtig. Darauf basiert der Dienstplan. Weiteres wurde zuvor beantwortet.
Zu d)
Welche Mehrkosten würden bei einer minimalen Wochenendregelung entstehen?
Antwort:
Da die Wochenendstunden durch entsprechend weniger geleistete Stunden in der Woche ausgeglichen werden, bleiben nur die entsprechenden Zuschläge, die sich je nach Tag und Uhrzeit richten. Die Stellenausweitung und die zusätzlich zu zahlenden Zuschläge sind schon z. T. im Haushalt angemeldet und werden entsprechend aufgestockt.
Zu e)
Welche personellen Auswirkungen haben die „dunklen“ Monate auf die Beschäftigungsstruktur im Fachdienst und kann mit der derzeitigen Regelung eine durchgehende Kontrolle gewährleistet werden?
Antwort:
Die Anzahl des Personals ändert sich nicht in der dunklen Jahreszeit. Jedoch werden je nach Notwendigkeit zu gewissen Zeiten mehr Dienste gemacht und zu anderen weniger.
Entscheidend sind hier der Parkdruck und das damit einhergehende Falschparkerpotential.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,9 kB
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