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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0362/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die energetische Sanierung eines Haesler-Gebäudes mit 4 Wohneinheiten wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000,- € gefördert.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Klimaschutzfonds wird nach wie vor insbesondere für energetische Gebäudesanierungen stark in Anspruch genommen und leistet damit einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gemäß Ziffer 8.2 der Richtlinien zum Klimaschutzfonds der Stadt Celle prüft und entscheidet die Geschäftsstelle über die Bewilligung und Förderung bis zur Höhe von 5.000,- € im Einzelfall. Darüber hinausgehende Förderanträge sind in den zuständigen Ratsgremien zu beraten und zu entscheiden. Nach der Änderung der Richtlinien zum Klimaschutzfonds im November 2014 und der Erhöhung der Fördersätze im Geschosswohnungsbau sowie der Förderung von innovativen Heizungstechnologien wurden bereits diverse Projekte gefördert. Allein im Mietgeschosswohnungsbau wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 210.000,- € bewilligt, bei einem Investitionsvolumen von ca. 2,9 Mio. €.

Für die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Haesler-Gebäudes mit 4 Wohneinheiten in der Siedlung Blumläger Feld/Nord wird ein Zuschuss aus dem Klimaschutzfonds beantragt. Die Sanierungskosten betragen ca. 410.000,00 €. Unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer, baukultureller und energetischer Belange handelt es sich bei dem Gebäude wohl um eines der bedeutsamsten Bauvorhaben des Neuen Bauens in der Stadt Celle. Insbesondere durch die Vorgaben des Denkmalschutzes haben sich überdurchschnittlich hohe Sanierungskosten ergeben.

Gemäß Ziffer 3.2 g ist eine Förderung mit einer Zuwendung von 20 %  der förderfähigen Kosten, max. 2.500,- € je Wohneinheit möglich, mithin 10.000,00 €. In Anbetracht der besonderen Umstände und der herausragenden Bedeutung des Gebäudekomplexes schlägt die Verwaltung gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien zum Klimaschutzfonds vor, einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € zu gewähren. Entsprechende Mittel aus dem Klimaschutzfonds wurden bei Antragstellung reserviert und stehen zur Verfügung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

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