Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0351/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle

 

Bisheriges Verfahren:

 

Ö08.05.2014Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen

N13.05.2014Verwaltungsausschuss

Ö14.05.2014Rat der Stadt Celle

Ö02.07.2015Ortsrat Altencelle

Ö09.07.2015Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen

N14.07.2015Verwaltungsausschuss

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 14.05.2014 den Aufstellungsbeschluss der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 02.12.2014 bis zum 06.01.2015 statt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

 

Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 02.07.2015 bezüglich dieses Verfahrens angehört worden.

Der Entwurf der Stadt Celle zur Örtlichen Bauvorschrift der Stadt Celle über die Gestaltung baulicher Anlagen in Altencelle „Gestaltungssatzung Altencelle Lückenfeld“ (Stand 29.06.2015) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.09.2015 bis zum 09.10.2015 öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.09.2015 bis zum 09.10.2015.

Die aus den Beteiligungen gemäß § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (sowie nach § 4a Abs. 3) BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum der Gestaltungssatzung der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

     Folgender Stellungnahme wird entsprochen:

     der mündlichen Eingabe von Privatperson 4 vom 01. Oktober 2015

 

     Folgender Stellungnahme wird teilweise entsprochen:

     der Stellungnahme von Privatperson 1 mit Schreiben vom 07.11.2014

 

     Folgenden Stellungnahmen wird nicht entsprochen:

     der Stellungnahme von Privatperson 2 mit Schreiben vom 10.11.2014

     der mündlichen Eingabe von Privatperson 3 vom 20.01.2014

 

     Folgende Stellungnahmen werden als Hinweis zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch nicht als Regelung in die Gestaltungssatzung übernommen werden, weil dazu die Ermächtigungsgrundlage fehlt:

     Den Stellungnahmen des NLWKN mit den Schreiben vom 11.12.2014 und 22.09.2015

     Der Stellungnahme des Landkreises Celle – Brandschutz mit Schreiben vom 07.10.2015

 

Die Gestaltungssatzung der Stadt Celle „Altencelle Lückenfeld“ wird als Satzung (gem. § 84 Abs. 3 und 4 NBauO i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:3,5 km m (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:Gebiet Irisstraße:rd. 2,0 ha

Gebiet Kiefernhain:rd. 1,0 ha

Gebiet Birkenhain: rd. 1,0 ha

Gestaltungsziel:Schutz der städtebaulichen Eigenart der Gartenhaussiedlungen in Altencelle in ihrer städtebaulichen Funktion und stadträumlichen Ausprägung, insbesondere der Fassaden- und Dachgestaltung.

 

Zielsetzung der Gestaltungssatzung nach § 84 Abs. 4 NBauO ist es, die städtebauliche Eigenart der Gartenhaussiedlungen in Altencelle, aufgrund ihrer vorhandenen stadträumlichen Ausprägung, in ihrer städtebaulichen Funktion sowie ihrer Bedeutung für den Ortsteil zu er-halten.

 

Die seinerzeit bei Aufstellung des Bebauungsplanes entwickelte aber nie rechtsgültig gewordene Gestaltungssatzung sorgte in der Vergangenheit dafür, dass ein Leitfaden zur Umgestaltung vorhanden war. Um diesem Leitfaden einen gültigen Rechtsrahmen zu geben, wurde die vorliegende Gestaltungssatzung erstellt, da sonst eine Rechtsgrundlage zur Gestaltung in den Gebieten fehlt.

 

Die Gestaltungssatzung greift die Vorgaben aus der alten Gestaltungssatzung auf, verzichtet aber auf Festsetzungen, die nie umgesetzt wurden. Sie zeigt welche Bauteile den Charakter eines Hauses ausmachen und welche Möglichkeiten es gibt diese bei Modernisierungen zu erhalten.

 

Die Gestaltqualität ist in den Gebieten unterschiedlich ausgeprägt noch vorhanden. Daher wurde auf die Eigenart der einzelnen Gebiete eingegangen und die unterschiedliche Ausprägung und noch vorhandenen Gestaltungsmerkmale entsprechend berücksichtigt.

 

Die Gestaltungsvorgaben der 1960er Jahre sind Ausdruck ihrer Zeit. Was Formen- und Farbsprache, räumliche Anordnung und Höhenentwicklung der Gebiete angeht, sorgen sie auch heute noch für ein harmonisches Siedlungsbild, das Wertschätzung verdient und erhaltenswert ist. Mit einem durchdachten Gestaltungsrahmen kann zudem der Wert der Immobilie positiv beeinflusst werden.

 

Mit der Neuaufstellung soll die besondere stadtgestalterische Qualität, die dieses Viertel auf-grund seiner Bebauung zum größten Teil bewahren konnte, für die Zukunft gesichert werden. Der Gebietscharakter soll erhalten werden und atypische Fassaden und Gebäudeformen vermieden werden. Daher wird der Erhalt der Flachdächer festgesetzt, da die Dachform das Hauptgestaltungsmerkmal der Quartiere ist. Mittlerweile sind technisch einwandfreie Lösungen für Flachdächer vorhanden, die nicht zur Schädigung des Bauwerks führen.

 

Im Verlauf des Verfahrens, das die Beteiligungsschritte der Bauleitplanverfahren gemäß Baugesetzbuch beinhaltet, sind breite und umfassende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten in zwei Schritten vorgeschrieben: zunächst im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie nachfolgend im Rahmen der öffentlichen Auslegung aller Unterlagen. Neben einer ersten Informationsveranstaltung im Oktober 2014, hatten Eigentümer/-innen und Interessierte im Juni  2015 die Gelegenheit bei zwei Quartiersspaziergängen mit der Mitarbeiterin der Abteilung Stadtplanung über den Entwurf der Gestaltungssatzung vor Ort direkt ins Gespräch zu kommen. Die Einladung der Eigentümer/-innen und Interessierten zur Ortsratssitzung bot eine weitere Möglichkeit, sich über die Inhalte der Satzung auszutauschen. Die Informationsangebote wurden sehr gut angenommen. So waren bei der Veranstaltung im Oktober 2014 rund 50 Personen anwesend, bei den Quartiersspaziergängen nahmen jeweils rund 20 Personen teil und in der Ortsratssitzung waren 7 Besucherinnen anwesend.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...