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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0403/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag ist beantwortet und damit erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Anders als in vielen Großstädten, die beispielsweise im Antrag genannt sind, gibt es in Celle für jeden Hunderhalter/jede Hundehalterin ausreichend Möglichkeiten in zumutbarer Entfernung ihren Tieren freien Lauf zu lassen. Insofern besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, Hundefreilaufflächen zu definieren oder auszuweisen, zumal dieses auch nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt zählt.

 

Selbst in den Grünanlagen, in denen grundsätzlich die Anleinpflicht gilt, verfolgt die Verwaltung nicht jeden Verstoß gegen diese Pflicht. Im Rahmen des Ermessens schreitet die Verwaltung ein, wenn es zu Konfliktsituationen oder Beschwerden kommt. Die weitaus überwiegende Mehrheit der Hundehalter ist in der Lage, auf den Hund einzuwirken und nimmt Rücksicht auf andere Belange und andere Menschen. Die von der Verwaltung aufgestellten Spender mit Beuteln zur Beseitigung des Hundekots werden gut angenommen. Auch deshalb besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

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Anlagen

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