Mitteilungsvorlage - MV/0407/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragen zur Niederschlagswassergebühr - Oberflächenbefestigung; Anfrage 65/2015 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 67 Grün- und Friedhofsbetrieb
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Entscheidung
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25.11.2015
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Sachverhalt:
Zu Frage 1:
Es gibt keinen Widerspruch zwischen den Empfehlungen des FD 64, UWB und der Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr durch den FD 68 – Kanalbetrieb. Durch die UWB wird niemand verpflichtet, sogenannte Ökopflaster zu verwenden. Dazu gibt es eine Empfehlung, wenn das Niederschlagswasser auf dem Baugrund zur Versickerung gebracht werden soll, weil damit evtl. die Dimensionierung der Versickerungsanlage positiv beeinflusst werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass für solche Grundstücke keine Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr erfolgt.
Zu Frage 2:
Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung, die Gebühr zu mindern, falls von Flächen, die mit Rasengittersteinen, Ökopflaster oder Schotter befestigt sind, Niederschlagswasser in die öffentliche Anlage abgeleitet wird. Mal abgesehen davon, dass es sich in Celle nur um Einzelfälle handelt, muss zur Kenntnis genommen werden, dass von solchen Flächen mit Gefälle zur öffentlichen Anlage insbesondere bei stärkeren Regenereignissen sehr wohl das Niederschlagswasser abgeleitet wird. Darüber hinaus werden solche Flächen im Laufe der Zeit nach und nach verdichtet und nehmen zunehmend weniger bzw. kein Niederschlagswasser mehr auf. Anders als in Bremen betrachtet die Stadt Celle solche Flächen als gebührenpflichtig, wenn von diesen eine Ableitung erfolgt und hat sich somit an der Einschätzung der Stadt Hannover und der Stadt Braunschweig orientiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,8 kB
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