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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0419/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag: Der Antrag 79/2015 ist erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Antrag 79/2015 beinhaltet die Erstellung einer Vorlage, in der die im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste am 17.09.2015 mitgeteilten nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen für Straßenabschnitte diverser Bundesstraßen erläutert werden.

Der Lärmaktionsplan, den der Rat der Stadt Celle am 11.02.2010 beschlossen hat, beinhaltet neben vielen anderen Maßnahmen zur Lärmreduzierung auch ein Geschwindigkeitskonzept mit Geschwindigkeitsreduzierungen als geeignetes Mittel zur Lärmminderung. In einer diesem Konzept zugrunde liegenden Lärmkartierung wurde festgestellt, in welchen Bereichen es besonders hohe Gesamttages- und Nachtlärmpegel gibt und wieviel Anwohner hiervon betroffen sind. Aufgrund von unterschiedlich hohen Verkehrsbelastungen und Einwohnerdichten sind diese Kriterien an verschiedenen Hauptverkehrsstraßenabschnitten erfüllt.

Die empfohlenen Straßenabschnitte wurden in einem Screeningverfahren detailliert untersucht und festgestellt, welche Lärmpegelminderungen und Reduzierungen der Betroffenenzahlen bei Maßnahmenumsetzung erreichbar sind. Nach diesem Abwägungsprozess hat die Verwaltung mit der Umsetzung begonnen (Windmühlenstraße, Altenceller Schneede, Wederweg, Itagstraße). Vor einer Fortsetzung wurden diese Maßnahmen evaluiert (Geschwindigkeitsmessungen Windmühlenstraße, Anliegerbefragung Altenceller Schneede) und das Ergebnis im Ausschuss für Straßenbau und Verkehr am 15.05.2012 vorgestellt. Nachdem die Wirksamkeit der Maßnahmen nachgewiesen werden konnte und eine positive Bewertung durch die betroffenen Anwohner vorlag, wurde die Umsetzung fortgesetzt (Petersburgstraße, Lachtehäuser Straße, etc.).

Nunmehr ist vorgesehen, das Geschwindigkeitskonzept zur Lärmaktionsplanung mit der Beschilderung „Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr“ in folgenden Straßenabschnitten abzuschließen:

 

-          Braunschweiger Heerstraße/Blumlage zwischen Langenbeckstraße und Schornsteinfegergasse

-          Hannoversche (Heer)straße zwischen Windmühlenstraße und Spörckenstraße

-          Nordwall zwischen Theo-Wilkens-Straße und Neumarkt

-          Lüneburger Heerstraße zwischen Dörnbergstraße und Nöldekestraße

-          Harburger (Heer)straße zwischen Hartzerstraße und Hohe Wende

Die ingenieurtechnischen Schallpegelberechnungen für diese Straßenabschnitte erfolgten anhand von Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit einer entsprechenden Software. Das Berechnungsverfahren hierzu ist sehr aufwendig, da die Schallausbreitung durch eine Reihe von verschiedenen Parametern wie der Verkehrsstärke, der Verkehrszusammensetzung, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente  beeinflusst wird. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort und von der mittleren Höhe des Strahls zwischen Emissions- und Immissionsort ab. Sie kann darüber hinaus durch Reflexionen verstärkt oder durch Abschirmungen verringert werden. Für lichtsignalgeregelte Knoten erfolgen rechnerische Zuschläge zur Berücksichtigung der zusätzlichen Störwirkung durch Anfahren und Bremsen der Fahrzeuge.

Insbesondere in den Nachtstunden besteht in den o. g. Abschnitten eine Schutzbedürftigkeit der Bewohner und demnach ein Regelungsbedürfnis zum Lärmschutz, da dort die Beurteilungslärmpegel von 60 dB(A) (Wohngebiet) bzw. 62 dB(A) (Mischgebiet) überschritten sind (siehe Anlage).     

Mit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird in den o. g. Bereichen eine von den Anwohnern wahrnehmbare Pegelminderung von rund 3 dB(A) erzielt. Damit wird eine erhebliche Reduzierung bei der Anzahl der Betroffenen bei vergleichsweise geringen Kosten erreicht.

Zurzeit wird eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung vorbereitet. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, die in den letzten fünf Jahren umgesetzten Maßnahmen inkl. des Geschwindigkeitskonzepts ausführlich zu bewerten.

 

 

 

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Anlagen

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