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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0420/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der in der Anfrage 80/2015 benannte Antrag 61/2012 bezog sich auf die Umsetzung der durch den Rat beschlossenen Lärmaktionsplanung. Die rechtliche Prüfung dieses Antrages hat ergeben, dass die Umsetzung der Lärmaktionsplanung in der Zuständigkeit der Verwaltung liegt und der Antrag somit rechtlich unzulässig ist. Eine inhaltliche Behandlung wäre deshalb rechtswidrig gewesen. Eine entsprechende formale Information erfolgte aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht. Die Verwaltung wird auch künftig alle rechtskonformen Anträge zeitnah und fristgerecht im Rahmen ihrer Möglichkeiten bearbeiten. Zu rechtlich unzulässigen Anträgen erfolgt eine entsprechende Mitteilung.

 

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Anlagen

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