Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0424/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2015 und 2016.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Nachtragshaushalt 2015 und der Entwurf des Haushaltes 2016 weisen für die Planjahre sowie für die Folgejahre einen unausgeglichenen Haushalt aus.

 

Nach § 110 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und vom Rat zu beschließen. Darin ist u.a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Die von der Verwaltung erstellten Haushaltssicherungskonzepte 2015 und 2016 wurden zwischen dem 17.11.2015 und dem 26.11.2015 in den Fachausschüssen vorberaten.

 

Leider zeichnen sich weitere dramatische Verschlechterungen durch Einbrüche bei der Gewerbesteuer ab. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Verwaltung gezwungen weitere Aufwandsminderungen und Ertragsverbesserungen zum Beschluss zu empfehlen.

 

 

 

 

 

Dies wirkt sich unmittelbar auf das Haushaltssicherungskonzept 2016 aus. Das modifizierte Haushaltssicherungskonzept 2016 und das Haushaltssicherungskonzept 2015 ist in der Anlage beigefügt.

 

Die sich aus den aktuellen Entwicklungen ergebenden Veränderung sind zur besseren Übersichtlichkeit gelb hinterlegt.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...