Beschlussvorlage - BV/0270/15
Grunddaten
- Betreff:
-
20. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 20.12.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Grün- und Friedhofsbetrieb
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Hehlentor
|
Anhörung
|
|
|
|
07.10.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Boye
|
Anhörung
|
|
|
|
04.11.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
|
Anhörung
|
|
|
|
05.11.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.11.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Neustadt/Heese
|
Anhörung
|
|
|
|
10.12.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2015
|
Sachverhalt:
Das Straßenverzeichnis als Bestandteil der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle (§ 3 Abs. 1) soll geändert werden, da einige Anpassungen in der Reinigungsklasse III vorgenommen werden sollen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen/Straßenabschnitte (siehe Lagepläne):
Ortsrat Hehlentor
Die Änderung des Zusatzes bei der „Wittinger Straße“lautet: „(bis zum OD-Stein – Freitagsgraben und ohne Sackgasse Haus-Nrn. 150 a – 150 e)“.
Begründung:
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung bzw. Klarstellung. Die Straßenreinigung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Ortschaft. Diese endet im Bereich der Wittinger Straße am OD-Stein am Freitagsgraben.
Darüber hinaus wird die genannte Sackgasse in der Wittinger Straße wegen beengter Straßenverhältnisse nicht gereinigt. Der Bereich müsste zusätzlich durch die Handkolonne gereinigt werden. Der Aufwand ist nicht kostendeckend. Eine Veranlagung der Anlieger erfolgte daher nicht.
Ortsrat Boye
Der neu einzufügende Zusatz für die Straße „Am Grobebach“ heißt: „(ohne Sackgasse Haus-Nrn. 11, 13, 14, 16)“.
Begründung:
Die Kehrmaschine kann dort wegen beengter Straßenverhältnisse nicht reinigen. Der Bereich müsste zusätzlich durch die Handkolonne gereinigt werden. Der Aufwand ist nicht kostendeckend.
Ortsrat Groß Hehlen mit Scheuen und Hustedt
Aus der Reinigungsklasse III wird die „Fritschstraße“ einschl. des Zusatzes „(von Hermannsburger Weg bis Kaserne)“ gestrichen.
Dafür wird die Straße „Reiherberg“ mit dem Zusatz „(von Hermannsburger Weg bis ehem. Kaserne)“ in die Reinigungsklasse III aufgenommen.
Begründung:
Aufgrund der Straßenumbenennung der Fritschstraße in Reiherberg durch den Ortsrat Groß Hehlen mit Scheuen und Hustedt ist das Straßenverzeichnis anzupassen. Die Fritschstraße (von Hermannsburger Weg bis Kaserne) wird gestrichen und durch Reiherberg (von Hermannsburger Weg bis ehem. Kaserne) ersetzt.
Ortsrat Neustadt/Heese
Die Änderung des Zusatzes für die Straße „Auf dem Kampe“ lautet „(ohne Stichstraße von Haus-Nr. 10 A bis Neustadt und ohne Stichstraße Haus-Nrn. 15 und 16)“.
Begründung:
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung bzw. Klarstellung. Die Straße wird in diesem Bereich im Rahmen des Reinigungsintervalls III nicht gereinigt und die Anlieger werden nicht veranlagt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
70,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
