Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0271/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration empfiehlt, die Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Stadt Celle betreibt Ihre Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Die Benutzung und die Gebühren der Unterkünfte werden durch Satzung geregelt. Die zurzeit gültige Satzung vom 22.9.2011 ist unzureichend und musste überarbeitet werden.

 

Insbesondere wird eine Regelung zur Gebührenerhebung für angemietete Wohnungen neu  aufgenommen, da aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und der nicht ausreichenden städtischen Unterkünfte immer mehr Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden müssen.

 

Des Weiteren ist dringend erforderlich, die Gebühren in kostendeckender Höhe neu festzusetzen.

Neben anzuhebender Grundgebühr und angepassten Heizkosten sollen zukünftig die Kosten für Gebäudeverwaltung und Gebäudemanagement mit einbezogen werden. Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.

 

Die im Rahmen der Gebühr erhobenen Stromkosten sollen bei städtischen Unterkünften in Anlehnung an die Sozialhilferegelsätze gestaffelt nach Personengruppen festgesetzt werden.

 

Die aufgrund der neuen Satzung zu erhebenden Benutzungsgebühren werden zum Teil die vom Landkreis Celle vorgegebenen Miethöchstwerte für Sozialhilfeempfänger übersteigen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Obdachlosenunterkünfte nicht mit normalen Mietwohnungen vergleichbar sind. Die Gebührenhöhe kann nicht an der ortsüblichen Miete gemessen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterkünfte für diesen besonderen und oft wechselnden Personenkreis sind naturgemäß höher. Das spiegelt sich in der Gebührenhöhe wieder.

 

Die gültigen Miethöchstgrenzen finden für Benutzungsgebühren von Obdachlosenunterkünften keine Anwendung, da nach der gängigen Rechtsprechung die Gebühren in der festgesetzten Höhe zu übernehmen sind. Diese Problematik ist vorab mit dem Landkreis Celle einvernehmlich geklärt worden. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

Ergebnishaushalt

 

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

315100 - Obdachlosenunterkünfte,

Vermeidung von Obdachlosigkeit

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Benutzungsgebühren für städtische Obdachlosenunterkünfte bei 90% Belegung

300000

Sach- und Personalaufwand gem. Haushaltsplanung 2016

1468600

Benutzungsgebühren für angemietete Wohnungen bei 10% Vorhaltekosten

700000

     

     

Personalkostenzuschuss des Landkreis Celle für Betreuung der Asylbewerber

100000

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 368600

 

Investiver Finanzhaushalt

 

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

 

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

FD 30

FD 20

Dez. I

 

Reduzieren

 

Loading...