Beschlussvorlage - BV/0271/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verabschiedung einer neuen Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Hilfe in schwierigen Lebenssituationen bereitstellen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration
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Entscheidung
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17.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.12.2015
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Sachverhalt:
Die Stadt Celle betreibt Ihre Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Die Benutzung und die Gebühren der Unterkünfte werden durch Satzung geregelt. Die zurzeit gültige Satzung vom 22.9.2011 ist unzureichend und musste überarbeitet werden.
Insbesondere wird eine Regelung zur Gebührenerhebung für angemietete Wohnungen neu aufgenommen, da aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und der nicht ausreichenden städtischen Unterkünfte immer mehr Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden müssen.
Des Weiteren ist dringend erforderlich, die Gebühren in kostendeckender Höhe neu festzusetzen.
Neben anzuhebender Grundgebühr und angepassten Heizkosten sollen zukünftig die Kosten für Gebäudeverwaltung und Gebäudemanagement mit einbezogen werden. Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.
Die im Rahmen der Gebühr erhobenen Stromkosten sollen bei städtischen Unterkünften in Anlehnung an die Sozialhilferegelsätze gestaffelt nach Personengruppen festgesetzt werden.
Die aufgrund der neuen Satzung zu erhebenden Benutzungsgebühren werden zum Teil die vom Landkreis Celle vorgegebenen Miethöchstwerte für Sozialhilfeempfänger übersteigen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Obdachlosenunterkünfte nicht mit normalen Mietwohnungen vergleichbar sind. Die Gebührenhöhe kann nicht an der ortsüblichen Miete gemessen werden. Die Kosten für die Bereitstellung der Unterkünfte für diesen besonderen und oft wechselnden Personenkreis sind naturgemäß höher. Das spiegelt sich in der Gebührenhöhe wieder.
Die gültigen Miethöchstgrenzen finden für Benutzungsgebühren von Obdachlosenunterkünften keine Anwendung, da nach der gängigen Rechtsprechung die Gebühren in der festgesetzten Höhe zu übernehmen sind. Diese Problematik ist vorab mit dem Landkreis Celle einvernehmlich geklärt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen□
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | 315100 - Obdachlosenunterkünfte, Vermeidung von Obdachlosigkeit | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
Benutzungsgebühren für städtische Obdachlosenunterkünfte bei 90% Belegung | 300000 | Sach- und Personalaufwand gem. Haushaltsplanung 2016 | 1468600 |
Benutzungsgebühren für angemietete Wohnungen bei 10% Vorhaltekosten | 700000 |
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Personalkostenzuschuss des Landkreis Celle für Betreuung der Asylbewerber | 100000 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 368600 | ||
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Mitzeichnung/Stellungnahme:
FD 30
FD 20
Dez. I
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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83,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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64 kB
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