Beschlussvorlage - BV/0350/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher DenkmalschutzAnpassung der kommunalen Förderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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26.11.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.12.2015
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Sachverhalt:
Mit Datum vom 12.05.2011 hat der Rat auf Basis der Beschlussvorlage BV/0216/11 die Förderrichtlinie der Altstadt Celle beschlossen.
Am 12.02.2015 wurde die erste Änderung der Förderrichtlinie seitens der Verwaltung erarbeitet und vom Rat beschlossen. Hier wurde in einem ersten Schritt bereits die Förderhöhe erhöht, sowie eine grundlegende Überarbeitung der kommunalen Richtlinie zugesagt.
Zum 01.01.2016 tritt rückwirkend zum 01.01.2015 die überarbeitete Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen in Kraft.
Über das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur umfangreichen Sicherung und Erhaltung vor allem historischer Stadtkerne mit denkmalwerter und baukulturell wertvoller Bausubstanz gefördert.
Ziel der Neufassung der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen ist diese einzelne Programmkomponente noch stärker hervorzuheben und zu fördern.
Die Änderungen sollen auf die kommunale Förderrichtlinie der Stadt Celle übergreifen.
Die Änderungen gliedern sich wie folgt:
Zurzeit wird laut Beschluss vom 19.03.2015 eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerter Gebäude bis zu einem Maximalbetrag von 100.000 € nach intensiver Prüfung vorgenommen.
Erstmalig ist nun die Anpassung der Förderzuschüsse aus Erfahrungswerten prozentual nachzuvollziehen. Diese Auswertungen zeigen, dass vollumfängliche Modernisierungsmaßnahmen an Baudenkmälern in der Altstadt Celle kostenmäßig einen erheblich größeren finanziellen Aufwand erfordern, als vergleichbare Neubauten. Um eine faire und gleichmäßige Ausschüttung der Fördermittel zu gewährleisten und die Eigentümer bei derart umfänglichen Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen, plädiert die Verwaltung für eine Anpassung der Förderzuschüsse.
Ziel ist es eine individuellere Förderung zu erreichen, die auf das jeweilige Gebäude abgestimmt ist. Außerdem soll bezüglich der Förderquote eine größere Transparenz entwickelt werden. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt immer am konkreten Einzelfall. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Dabei soll eine Kategorisierung der betreffenden Gebäude vorgenommen werden (Kategorisierung siehe Anlage kommunale Förderrichtlinie § 4) und die Höhe der jeweiligen Förderung individuell bestimmt werden. Der maximale Zuschuss wird daher von bisher 100.000 € auf 150.000 € bei Vollmodernisierungen von Baudenkmälern (gem. § 3.2 NDSchG) angehoben.
Vollmodernisierungsmaßnahmen von erhaltenswerten Gebäuden oder auch Baudenkmälern nach § 3.3 NDSchG werden künftig mit einem Maximalbetrag von 100.000 € der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Bei Teilmodernisierungen wird der Zuschuss unabhängig von der Gebäudekategorisierung auf einen maximalen Förderzuschuss von 50.000 € begrenzt.
Die Verwaltung hat in der überarbeiteten Förderrichtlinie die förderfähigen Maßnahmen verständlicher beschrieben und genauer definiert, so im Besonderen die Unterscheidung zwischen Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung, um auch hier die Transparenz für den Fördernehmer zu gewährleisten.
Außerdem werden in der 2. Änderung der Förderrichtlinie der Stadt Celle die Grundsätze der Förderung klarer aufgezeigt, um den Fördernehmer ganzheitlich aufzuklären.
Die Änderung der Förderrichtlinie soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
IV | E 511600/0960216 A 511600/2153036 | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge)
| Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
2016 | 503 | 2016 | 1.300 |
2017 | 425 | 2017 | 1.150 |
2018 | 456 | 2018 | 1.150 |
2019ff | 3.493 | 2019ff | 3.038 |
Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,7 kB
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