Beschlussvorlage - BV/0365/15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltssicherungskonzept 2015 und 2016 - Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Entscheidung
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09.12.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Bereit
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.12.2015
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.11.2015 sind die Anhebung des Elternanteils von 25% auf 30% sowie ein modifiziertes Staffelmodell für die Ermäßigung von Elternentgelten für den Besuch von Kindertagesstätten vorgestellt worden. Nach diesem Verwaltungsentwurf sollte die die Staffelung wie folgt aussehen:
Bruttoeinkommen prozentuale Ermäßigung
bis 40.000 € 100%
von 40.001 € bis 60.000 € 60%
von 60.001 € bis 100.000 € 20%
ab 100.001 € keine Ermäßigung.
Dieses Modell wurde im Ausschuss als sozial nicht ausgewogen erachtet, da eine Familie mit einem Bruttoeinkommen von 40.001 € genauso viel zahlen muss wie eine Familie mit einem Einkommen von 60.000 €. Die Verwaltung wurde beauftragt ein Modell zu entwickeln, dass durch Schaffung weiterer Stufen, beispielsweise in Zehnerschritten, für mehr Ausgewogenheit sorgt.
Nachfolgend werden alternative Berechnungen vorgestellt. Grundlage für die Berechnung ist die Höhe der Ermäßigungsleistungen aus dem Jahr 2014. Es handelt sich hierbei um eine Hochrechnung. Dargestellt sind die Mindereinnahmen bei den Elternentgelten durch die alternativen Staffelungen.
a)
im Jugendhilfeausschuss vorgestellter Verwaltungsentwurf

b)
einfügen weiterer Stufen in den Einkommensbereichen 40.001 € - 60.000 € und 60.001 € – 100.000 € überwiegend in 10er-Schritten (Vorschlag aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses)

c)
Alternativer Verwaltungsentwurf mit anderer Staffelung
Reduzierung der Ermäßigungen in den Einkommensgruppen ab 60.001 € (gegenüber Alternative 1)

Gegenüberstellung der 3 Berechnungsmodelle:

Bei einer Umsetzung des neuberechneten Staffelmodells, Alternative II, wird die Einkommensgruppe ab 50.001 € stärker belastet als im ursprünglich vorgeschlagenen Modell (50% statt 60% Ermäßigung). Die Einkommensgruppe ab 60.001 € wird etwas mehr entlastet (25% statt 20%), die Einkommensgruppe von 70.001 € - 100.000 mehr belastet (10% statt 20%). Insgesamt wird damit mehr Ausgewogenheit erreicht. Außerdem würden sich dadurch zusätzlich 13.200 € Mehreinnahmen erzielen lassen.
Ein Einspareffekt in Höhe von ca. 12.100 Euro zusätzlich wäre dadurch auch bei den Erstattungen der staffelbedingten Mindereinnahmen an die freien Trägern zu verzeichnen.
Insgesamt würde die Alternative II zu einer weiteren Ergebnisverbesserung von 25.300 €uro führen.
Auf das Haushaltssicherungskonzept würden sich die aufgeführten Modelle wie folgt auswirken:

Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | |||
II | 361100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 365100 – Städtische Tageseinrichtungen für Kinder | |||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro | |
365100.3461400 | 13.200 € | 361100.4318462 | -12.100 € | |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
