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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0426/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die anliegende Hundesteuersatzung.

 

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Sachverhalt:

Der Haushalt 2016 weist ein Defizit in Höhe von 14,89 Mio. € aus (Stand: 19.11.2015). Im Finanzplanungszeitraum 2017 2019 wird nach derzeitigem Planungsstand ein struktureller Haushaltsausgleich ebenfalls nicht zu erreichen sein.

 

Die vorgelegte Satzung sieht eine Erhöhung der Steuersätze wie folgt vor:

 

 

Jahresbetrag alt

Jahresbetrag neu

Erhöhung

  1. Hund

67,20 €

78,00 €

10,80 €

  1. Hund

100,00 €

120,00 €

20,00 €

  1. und jeder weitere Hund

120,00 €

156,00 €

36,00 €

 

Die moderate Erhöhung des Steuersatzes für den ersten Hund (statt zuvor 5,00 €, dann 6,50  je Monat) berücksichtigt, dass Hunde immer mehr zur Stütze von älteren und hilfsberftigen Menschen eingesetzt werden und die Hundesteuersatzung der Stadt Celle keine Ermäßigung der Hundesteuer aus sozialen Aspekten (z. B. Hartz-IV-Bezug) vorsieht.

Die deutliche Steigerung für die weiteren Hunde trägt auch dem Gedanken der Lenkungswirkung der Hundesteuer Rechnung. Diese Steigerungen waren im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden bisher vergleichsweise schwach ausgeprägt.

Auch bei einer Erhöhung auf die vorgeschlagenen Steuersätze lägen diese immer noch unter bzw. genau im Mittel der in den Städten und Gemeinden im Umland erhobenen Steuersätzen.

 

Es sind derzeit 3.691 Hunde zur Hundesteuer veranlagt. Dabei halten 317 Hundehalter 2 Hunde, 29 Hundehalter halten darüber hinaus noch weitere Hunde.

 

 

Die Erhöhung erfolgt aufgrund des von der Verwaltung vorgelegten Haushaltssicherungskonzepts.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Erhöhung der Steuersätze resultierenhrliche Mehrerträge von rd. 46.000 €.

 

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Anlagen

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