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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - /0424/15-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2015 und 2016.

 

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Sachverhalt:

Der Nachtragshaushalt 2015 und der Entwurf des Haushaltes 2016 weisen für die Planjahre sowie für die Folgejahre einen unausgeglichenen Haushalt aus.

 

Nach § 110 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen und vom Rat zu beschließen. Darin ist u.a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Die von der Verwaltung erstellten Haushaltssicherungskonzepte 2015 und 2016 mit Stand 10.12.2015 wurden am 15.12.2015 im Verwaltungsausschuss vorberaten und geändert beschlossen.

 

Die Verwaltung hat die Haushaltssicherungskonzepte im Nachgang angepasst. Das modifizierte Haushaltssicherungskonzept 2016 und das Haushaltssicherungskonzept 2015 ist in der Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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