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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0425/15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

Nach den Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung sowie im Verwaltungsausschuss sollen die Hebesätze wie folgt festgesetzt werden:

 

  • Grundsteuer Bab 01.01.2016490 %-Punkte
  • Gewerbesteuerab 01.01.2016440 %-Punkte.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Erhöhung um 30%-Punkte von 410 % auf 440 % in der Gewerbesteuer resultieren Mehrerträge im Jahr 2016 von 2.758.500 €.

 

Die Erhöhung der Grundsteuer B um 50 %-Punkte von 440 % auf 490 % führt zu Mehrerträgen pro Jahr von 1.296.500 €

 

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Anlagen

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