Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0005/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Beschlussvorschläge:

 

1) Der Rat beschließt, dass bei der Benennung von Straßen Namen von Personen oder Institutionen der neueren Geschichte nur dann verwendet werden, wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird. Frauen sollen bevorzugt behandelt werden.

 

2) Der Rat beschließt, dass Wehrmachtsgeneräle und andere Personen, die in führender Kommandofunktion am 2. Weltkrieg teilgenommen haben, grundsätzlich nicht durch eine Straßenbenennung geehrt werden sollen. An Ausnahmen von diesem Grundsatz sind strikte Anforderungen zu stellen, als welche nur die Beteiligung am aktiven Widerstand gegen Hitler in Betracht kommt. Vorhergehende Kriegsverbrechen wären aber mit einer Beteiligung am Widerstand nicht aus der Welt geschafft, was wiederum eine Straßenbenennung ausschließt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Seit dem Inkrafttreten des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes sind Ortsräte grundsätzlich zuständig für die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen (§ 93 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 NKomVG).

Hierbei haben die Ortsräte die „Belange der gesamten Gemeinde“ zu beachten. Diese Belange waren bislang nicht konkretisiert. Gerade dies ist Gegenstand der vorliegenden Beschlüsse.

 

 

 

 

Im Sommer 2014 entwickelte sich eine öffentliche Diskussion um die Straßenbenennungen nach den Wehrmachtsgenerälen Karl-Heinrich von Stülpnagel, Erwin Rommel und Werner von Fritsch. Daraufhin empfahl der Verwaltungsausschuss  in seiner Sitzung am 28.01.2015 den betreffenden Ortsräten, die Umbenennung dieser Straßen zu prüfen. Der Ortsrat Groß Hehlen gemeinsam mit Scheuen und Hustedt hat in seiner Sitzung  am 24.02.2015 die Fritsch-Straße einstimmig in Reiherberg umbenannt. Der Ortsrat Klein Hehlen hat eine Umbenennung der Rommel- und Stülpnagelstraße in seiner Sitzung am 18.03.2015 abgelehnt.

 

Aufgrund der daraufhin entstandenen öffentlichen Debatte wurde überparteilicher Konsens dahingehend erzielt, die bereits im Jahr 2010 befragte Kommission wiederum einzuberufen. Sie setzte sich zusammen aus Michael Fürst (Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen), Dr. Thomas Scharf-Wrede (Bistumsarchiv Hildesheim), Prof. Dr. Jörn Ipsen (Universität Osnabrück, vormals Präsident des Nds. Staatsgerichtshofes), Prof. Dr. Jan-Philipp Reemtsma, Superintendent Dr. Hans-Georg Sundermann sowie Prof. Dr. Johannes Hürter, Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende. Mit Prof. Hürter wirkte erstmals ein hochrangiger Militärhistoriker mit. Die Kommission tagte zwei Mal und diskutierte ihre Ergebnisse in einem öffentlichen Hearing am 16.11.2015. Der Antrag Nr. 62/2015 der Fraktion „Die Unabhängigen“, der u. a. darauf abzielte, keine Kommission einzusetzen, wurde zwischenzeitlich am 24.09.2015 vom Rat abgelehnt.

 

Die Kommission zur Bewertung von Straßennamen in Celle vertritt einstimmig die Aussage, dass Wehrmachtsgeneräle grundsätzlich nicht durch eine Straßenbenennung geehrt werden sollen. Diese Aussage wird unter zwei Zusätzen gemacht. Zunächst kann etwas anderes gelten, wenn sich die Wehrmachtsgeneräle nachweislich in den Widerstand begeben haben. Ferner soll eine Straßenumbenennung „erst recht“ unterbleiben, wenn den Wehrmachtsgenerälen Kriegsverbrechen nachgewiesen werden können. In Anwendung dieser Stellungnahme dürften die Generäle Erwin Rommel und Karl-Heinrich von Stülpnagel nicht mit Straßenbenennungen geehrt werden.

 

Nach dem Beschluss des Rates wird dem Ortsrat Klein Hehlen die Angelegenheit zur erneuten Beschlussfassung über die Benennung der Rommelstraße und der Stülpnagelstraße vorgelegt werden.

 

Reduzieren

 

Loading...