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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0023/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Klein Hehlen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Landkreis Celle vom 27.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Uelzen vom 23.11.2015 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH Uelzen vom 19.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der Niedersächsische Landesforsten Forstamt Fuhrberg vom 25.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden vom 26.11.2015 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahme des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Regional Direktion Hameln- Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 28.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 29.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme der CeBus GmbH & Co. KG vom 30.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Stellungnahme des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 28.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) mit der zugehörigen Begründung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Klein Hehlen

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 3,2 km

Größe des Plangebietes:ca. 6,7 ha

geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet

 

Die Stadt Celle strebt an, durch das Angebot von kommunalem Bauland im Stadtgebiet der nach wie vor großen Nachfrage nach Baugrundstücken Rechnung zu tragen.

 

Nach der Ausweisung des I. Teils im Jahr 2011 werden nun die übrigen Flächen als Wohngebiet festgesetzt werden. Flächen, die für die Weiterführung der Ortsumgehung Groß Hehlen mit Überführung des Hollenkamps genutzt werden, sind nicht mehr Teil des Plangebietes. Der für den 5. Abschnitt der Ortsumgehung notwendige Lärmschutzwall wird im Zuge der Baumaßnahmen zur Ortsumgehung durch die Landestraßenbauverwaltung geplant und errichtet. Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist das Plangebiet schon als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Die Bebauung soll aufgelockert mit Einfamilienhäusern und einer entsprechenden Einbindung an die Landschaft erfolgen. Das Wohngebiet wird in zwei Teilgebiete mit differenzierten Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Dachneigung gegliedert. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Anbindung an die Winsener Straße. Die um das Wohngebiet festgesetzten Grünflächen dienen als Ortsrandeingrünung, Brandschutzstreifen und öffentliche Parkflächen. Der geplante Arbeitsraum der Ortsumgehung ist vom Plangebiet ausgenommen.

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 31.05.2007 die Aufstellung Bebauungsplanes für ein allgemeines Wohngebiet im Stadtteil Klein Hehlen beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit Bekanntmachung vom 06.09.2008 in der Frist vom 08.09.2008 bis zum 23.09.2008. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.09.2008 bis zum 16.09.2008.

 

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 21.10.2015 (Datum des Absendens der Stellungnahmeaufforderungen) bis zum 27.11.2015.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 143 „Am Kieferngrund“ I. Teil und örtlichen Bauvorschriften (Stand 11.09.2015) und die zugehörige Begründung (inklusive umweltbezogene Gutachten) haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10. bis zum27.11.2015 öffentlich ausgelegen.

Die Anhörung des Ortsrates Klein Hehlen erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 25.11.2015.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (sowie nach § 4a Abs. 3) BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. Die Stellungnahmen liegen zudem als Kopie in Anlage bei.

Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben in ihren Stellungnahmen keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

  • Celle-Uelzen Netz GmbH vom 17.11.2015
  • Zweckverband Abfallwirtschaft Celle vom 16.11.2015
  • Avacon AG Prozesse Salzgitter vom 03.11.2015

 

Nachfolgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben aber keine Stellungnahme abgegeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.

  • Niedersächsischer Betrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Verden
  • Unterhaltungsverband Untere Fuhse, Burgdorf
  • Forstamt Südostheide, Celle
  • Stadt Bergen
  • Samtgemeinde Flotwedel
  • Gemeinde Hambühren
  • Gemeinde Wathlingen
  • Gemeinde Winsen/Aller
  • Stadt Burgwedel
  • Stadt Burgdorf
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Sachgebiet Luftverkehr, Wolfenbüttel

 

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Finanzielle Auswirkungen:

  • personeller Betreuungsaufwand
  • Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Die zur Erschließung des Baugebiets notwendigen Finanzmittel sind im Haushalt 2016 eingestellt und beschlossen worden (s. u.), sie beinhalten auch die Kosten für die Kompensationsmaßnahmen.

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

Grundstücksverkäufe in

     

Erschließungskosten

1.360.000

den Jahren 2016 – 2018

2.700.000

Inkl. Kompensationsmaßnahmen

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

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Anlagen

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