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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0034/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Vorwerk und Neuenhäusen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

a)   Dem Antrag Nr. 48/2015 der SPD-Fraktion, für das Quartier „Mummenhofstraße, Vorwerker Platz, Meudonstraße und Tavistockstraße“ die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zu beantragen, wird nicht entsprochen.

b)   Dem Vorschlag des Ortsrates Vorwerk vom 25.11.2015, für das Quartier „Himmelsberg, Talweg und Nordfeld“ die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zu beantragen, wird vorerst nicht entsprochen und sollte zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten werden.

c)   Dem Vorschlag des Ortsrates Neuenhäusen vom 23.06.2015, die Erneuerung des Stadtquartiers Neuenhäusen südlich der Bahnhofstraße vorzubereiten, wird entsprochen.

d)   Die Verwaltung wird beauftragt, die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes, den formalen Beschluss zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) und die Erarbeitung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vorzubereiten.

 

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Sachverhalt:

 

Die in der Vergangenheit durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in den Städtebauförderungsgebieten Blumlage und Neustadt haben aufgezeigt, dass mit der Aufwertung dieser Bereiche erhebliche Potentiale für die Stadtentwicklung gehoben werden konnten. Auch die derzeit in Abarbeitung befindlichen Gebiete der Allerinsel und der Altstadt bestätigen dies. Mit der Zweidrittelfinanzierung durch Bund und Land und ggf. angereichert durch Drittmittel, wie seinerzeit Ziel-2-Mittel in der Neustadt, lassen sich Investitionen im privaten wie öffentlichen Bereich durchführen, die sonst nicht oder nur sehr eingeschränkt zu bewerkstelligen sind. Zudem bewirkt ein ausgegebener Sanierungseuro bekanntermaßen 5 bis 10 Euro an weiteren Investitionen. Sanierungsgebiete leisten auch Wirtschaftsförderungsimpulse. Mit einer Laufzeit von etwa 10 Jahren ist die Abarbeitung auf eine mittel- bis langfristige Strategie ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, im Zuge einer strategischen Stadtentwicklung potentielle Sanierungsgebiete in der Stadt Celle zu identifizieren und deren Umsetzung anzustreben. Aktuell sind zwei Gebiete in Vorwerk und Neuenhäusen in die nähere Betrachtung genommen worden, zu denen politische Anträge vorliegen und sich die jeweiligen Ortsräte bereits positioniert haben.

 

-          Vorwerk

Mit Antrag Nr. 48/2015 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Celle beantragt, für das Gebiet „Mummenhofstraße, Vorwerker Platz, Meudonstraße und Tavistockstraße“ die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Die Soziale Stadt – Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ zu beantragen und die entsprechend erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen.

 

Der Ortsrat Vorwerk hat den o.g. Antrag in seinen Sitzungen am 03.09. und 25.11.2015 beraten. Nach eingehenden Erläuterungen der Verwaltung zu den Auswirkungen eines Soziale Stadt-Gebietes hatte sich der Ortsrat Vorwerk zunächst dafür ausgesprochen, eine Bürgerversammlung durchzuführen. Der Ortsrat befürchtete angesichts der festzustellenden städtebaulichen Missstände eine damit einhergehende Stigmatisierung des Ortsteils bzw. Teile dessen. Auch sei die städtebauliche und infrastrukturelle Situation im Gebiet nicht so schlecht, dass ein dringender Erneuerungsbedarf gesehen werde. Die Bürgerversammlung ist am 13.11.2015 unter geringer Beteiligung erfolgt. Im Nachgang dazu hat der Ortsrat in Abänderung des Antrags Nr. 48/2015 das Quartier „Himmelsberg, Talweg und Nordfeld“ Vorbereitung und Aufnahme für die Aufnahme vorgeschlagen.

 

-          Neuenhäusen

Mit gemeinsamem Antrag vom 10.03.2015 der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion im Ortsrat Neuenhäusen wurde beantragt, das Stadtquartier Neuenhäusen südlich der Bahnhofstraße zu erneuern. Diesem Antrag ist der Ortsrat in seiner Sitzung am 23.03.2015 mehrheitlich gefolgt. Hinsichtlich der Vorgehensweise und der Fördermöglichkeiten ist in der Sitzung am 23.06.2015 eine ausführliche Information durch den Stadtbaurat erfolgt. Infolgedessen hat sich der Ortsrat einstimmig dafür ausgesprochen, das in der Sitzung räumlich umrissene Quartier für eine Aufnahme in die Städtebauförderung vorzubereiten.

 

Bei vergleichender Betrachtung beider vorgeschlagenen Gebiete erhält das Quartier in Neuenhäusen nach Auffassung der Verwaltung ein deutlich höheres Gewicht, da hier umfangreichere Möglichkeiten einer Nachverdichtung bestehen und insgesamt betrachtet das Entwicklungspotenzial höher einzuschätzen ist. Das Gebiet in Neuenhäusen ist ein wichtiges Bindeglied im städtebaulichen Gefüge der Stadt Celle und verbindet unter anderem die Altstadt mit dem Mobilitätsknoten Bahnhof Celle. Besonders der nördliche Teil Neuenhäusens stellt einen historisch gewachsenen Stadtteil mit in Teilen herausragendem baukulturellem Erbe dar. Das Quartier südlich der Bahnhofstraße ist ein beliebter Wohnstandort Celles, weist aber zugleich einen hohen Erneuerungsbedarf auf, der bereits 1987 in vorbereitenden Untersuchungen festgestellt wurde. Dieser Erneuerungsbedarf betrifft sowohl die öffentliche Infrastruktur als auch eine große Anzahl privater Gebäude. In diesem Zusammenhang fallen sowohl das Umfeld des Trüllerkreisels, der alte Güterbahnhof aber auch das Stadtwerkegelände besonders ins Auge.

 

Eine Erneuerung im Stadtteil Neuenhäusen ist aus Sicht der Verwaltung ein weiterer wichtiger Baustein, der geeignet ist, die in der Sanierung Neustadt erzielten Ergebnisse fortzuführen und mit der gleichzeitig laufenden Sanierung der Altstadt zu verknüpfen. Hierdurch werden maßgebliche Impulse für die innerstädtischen Entwicklung insgesamt generiert.

 

Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Celle vor zu beschließen, den Vorschlag des Ortsrates Neuenhäusen aufzugreifen und zunächst die Erneuerung des Stadtquartiers Neuenhäusen südlich der Bahnhofstraße vorbereiten zu lassen.

 

Im Nachgang zum Beschluss wird die Verwaltung den Einleitungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 BauGB mit einer entsprechenden Abgrenzung des Untersuchungsgebietes vorbereiten.

 

Darüber hinaus ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf Basis der Vorbereitenden Untersuchung für das geplante Sanierungsgebiet zu erstellen. In diesem werden die Entwicklungsmöglichkeiten einzelner Bereiche des Sanierungsgebietes detailliert aufgeführt. Das ISEK gilt während der Durchführung des Städtebauförderprogramms als Leitfaden.

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das dann zur Untersuchung abgegrenzte Gebiet nicht identisch sein muss mit einem eventuellen späteren Sanierungsgebiet. Vielmehr wird sich die letztliche Gebietsabgrenzung aus den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchung entwickeln und bei einer eventuellen Antragstellung erst im Zuge der Aufnahme final mit dem zuständigen Ministerium abzustimmen sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Dieser Beschluss hat in direkter Konsequenz keine finanziellen Auswirkungen. Diese würden sich erst aus dem nachfolgenden Einleitungsbeschluss ergeben und wären nach heutigem Stand bis zur Höhe von ca. 50.000 € aus den noch vorhandenen Mitteln der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme Neustadt, für die zurzeit der Verwendungsnachweis erstellt wird, grundsätzlich gedeckt. Allerdings lässt sich der exakte finanzielle Bedarf erst nach der Ausschreibung der Planerleistungen für die vorbereitenden Untersuchungen darlegen. Diese sind nicht förderfähig.

 

 

Anmerkungen:

-          Personeller Betreuungsaufwand

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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