Beschlussvorlage - BV/0456/15
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung von Zuständigkeiten;hier: Erhöhung der Wertgrenze für Verträge über Lieferungen und Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Recht und Vergaben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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02.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Wertgrenze bei Lieferungen und Leistungen nach Ziff. 3.5.1 der Regelungen zur Übertragung von Zuständigkeiten von 150.000,-- Euro auf 300.000,-- Euro zu erhöhen und die Zuständigkeit für den Abschluss dieser Rechtsgeschäfte vom Verwaltungsausschuss auf den Oberbürgermeister zu übertragen.
Sachverhalt:
Bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen sind Vergabeverfahren durchzuführen. Nach Abschluss der Vergabeverfahren steht fest, an welchen Bieter der Auftrag zu vergeben ist. Es besteht daher für den Verwaltungsausschuss keine Entscheidungsalternative. Falls der Verwaltungsausschuss dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung nicht folgen sollte, wäre der Beschluss rechtswidrig. Der Oberbürgermeister müsste nach § 88 Abs. 2 NKomVG Einspruch einlegen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Wertgrenze nach Ziff. 3.5.1 der Regelungen zur Übertragung von Zuständigkeiten von 150.000,-- Euro auf 300.000,-- Euro zu erhöhen. Hierdurch würden mehr als die Hälfte der bisherigen Vorlagen für den Verwaltungsausschuss in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters übergehen. Der Verwaltungsaufwand im Fachdienst Recht und Vergaben verringert sich hierdurch. Im Fachdienst Recht und Vergaben wird bereits seit Juni 2015 die Stelle eingespart, auf der bislang die Vorlagen gefertigt wurden.
Die Möglichkeit zur Übertragung der Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister ergibt sich aus § 76 Abs. 5 Satz 1 NKomVG.
