Beschlussvorlage - BV/0044/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.02.2016
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Beschlussvorschlag:
a) § 4 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst (Änderungen in Fett- und Kursivdruck):
§ 4 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
(1) Als Beamtinnen und Beamte auf Zeit werden neben der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister folgende leitende Beamtinnen / Beamte berufen:
1. der Erste Stadtrat / die Erste Stadträtin
2. zwei weitere Stadträte / zwei weitere Stadträtinnen, die Zahl wird bis zum
31.07.2017 auf drei weitere Stadträte / drei weitere Stadträtinnen erhöht.
(2) Sind die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister und die Erste Stadträtin / der Erste Stadtrat verhindert, wird die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister durch die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in der Reihenfolge ihres Dienstalters bei der Stadt Celle vertreten.
(3) Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit vertreten die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister ständig innerhalb der ihnen zugewiesenen Dezernatsbereiche.
(4) Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit gehören dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.
(5) Die Absätze 2 bis 3 gelten entsprechend für nicht in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufene Dezernentinnen und Dezernenten.
b) § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst (Änderungen in Fett- und Kursivdruck):
(4) Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung sowie im Internetauftritt der Stadt Celle.
Sachverhalt:
zu Buchst. a):
Die Vertretungsregelung innerhalb des Verwaltungsvorstandes soll zukünftig in der Hauptsatzung dezidiert geregelt werden. Infolgedessen sollen in § 4 die Abs. 2, 3 und 5 neu hinzugefügt werden.
Hinweise:
1) Die Regelung in § 4 Abs. 1 Ziff. 2 (= befristete Erhöhung der Anzahl der Stellen für Beamtinnen / Beamte auf Zeit bis 31.07.2017) ist erforderlich, da der Zeitbeamte Herr Dr. Matthias Hardinghaus seit dem 01.01.2014 bis zum Ende seiner Wahlzeit am 31.07.2017 zur Städtischen Wohnungsbau GmbH abgeordnet ist.
2) Nach den gesetzlichen Regelungen des NKomVG können nur Beamtinnen und Beamte auf Zeit dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme angehören; eine Erweiterung für nicht in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufene Dezernentinnen und Dezernenten ist nicht möglich.
zu Buchst. b):
Aufgrund einer Änderung des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist diese redaktionelle Anpassung der Hauptsatzung erforderlich (alt: § 59 Abs. 4, neu: § 59 Abs. 5 NKomVG).
