Beschlussvorlage - BV/0044/16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.02.2016
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Beschlussvorschlag:
a) § 4 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst (Änderungen in Fett- und Kursivdruck):
§ 4 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
(1) Als Beamtinnen und Beamte auf Zeit werden neben der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister folgende leitende Beamtinnen / Beamte berufen:
1. der Erste Stadtrat / die Erste Stadträtin
2. zwei weitere Stadträte / zwei weitere Stadträtinnen, die Zahl wird bis zum
31.07.2017 auf drei weitere Stadträte / drei weitere Stadträtinnen erhöht.
(2) Sind die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister und die Erste Stadträtin / der Erste Stadtrat verhindert, wird die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister durch die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in der Reihenfolge ihres Dienstalters bei der Stadt Celle vertreten.
(3) Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit vertreten die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister ständig innerhalb der ihnen zugewiesenen Dezernatsbereiche.
(4) Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit gehören dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.
(5) Die Absätze 2 bis 3 gelten entsprechend für nicht in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufene Dezernentinnen und Dezernenten.
b) § 4a der Hauptsatzung wird wie folgt neu eingefügt :
§ 4a Ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat der Stadt Celle aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, die sie oder ihn vertreten u. a. bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung und bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses.
c) § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst (Änderungen in Fett- und
Kursivdruck):
(4) Bekanntmachungen nach § 59 Abs. 5 NKomVG erfolgen in der Celleschen Zeitung sowie im Internetauftritt der Stadt Celle.
Sachverhalt:
Am 16.02.2016 wurde die Vorlage BV/0044/16 im Verwaltungsausschuss beraten. Es wurde empfohlen, in die Hauptsatzung einen Hinweis dahingehend aufzunehmen, dass es neben der allgemeinen Vertretung durch die leitenden Beamtinnen und Beamten (im Wesentlichen bei den Verwaltungsaufgaben der Kommune) noch die Vertretung durch die ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter gibt. Nach § 81 Abs. 2 NKomVG gehören dazu insbesondere die repräsentative Vertretung der Kommune sowie die Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses.
Dem Rat wurde eine geänderte Beschlussfassung dahingehend empfohlen, folgenden zusätzlichen Passus in die Hauptsatzung mitaufzunehmen:
§ 4 a Ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Nach § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat der Stadt Celle aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, die sie oder ihn vertreten u. a. bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung und bei der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses.
