Mitteilungsvorlage - MV/0061/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen FlüchtlingenBeantwortung der Anfrage der Fraktion Die Linke/BSG vom 04.02.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 51 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Anhörung
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18.02.2016
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Sachverhalt:
Zu 1
Derzeit (12.02.2016) halten sich 77 (davon74 männlich/3 weiblich) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) in Celle auf.


Zu 2
Die Aufnahmequote orientiert sich am Königsteiner Schlüssel. Zum 15.2. lag die Aufnahmequote in Celle bei 164 %. In der Stadt Celle werden 31 umF mehr betreut als nach der Quote erforderlich. Dies liegt daran, dass die umF, die sich vor der Gesetzesänderung (1.11.2016) bereits in Celle befanden nicht in das Verteilverfahren (§ 42 a SGB VIII ff.) einbezogen werden durften.
Zu 3
Die umF werden sofort nach Ankunft in Obhut genommen. Die Dauer des Clearing-Verfahrens hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab. Es werden die in Fachkreisen derzeit bekannten Clearing-Verfahren angewandt. Die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters hängt von der Laufzeit der gerichtlichen Verfahren ab und ist somit u. a. abhängig von der gerichtlichen Terminierung.
Zu 4
Die Feststellung des Jugendhilfebedarfs erfolgt auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII. Damit sind auch die Standards umfasst, die das Gesetz vorsieht (Berücksichtigung der Individuellen Bedürfnisse, Beteiligung am Verfahren, Orientierung an der Eignung und Notwendigkeit der Hilfegewährung etc.).
Zu 5
Die strikt am Kindeswohl orientiert Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird auf der Grundlage der rechtlichen Standards vollzogen.
Jede Gastfamilie wurde hinsichtlich der Eignung vom Pflegekinderdienst überprüft. Für jede Unterbringungsform liegt eine Betriebserlaubnis vor.
Mit jedem beauftragten freien Träger wurde eine Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen, soweit sie für die neuen Angebote noch nicht bestand.
Die nachfolgende Tabelle weist die Anzahl der untergebrachten umF nach Unterbringungsart aus.
Art der Unterbringung | Anzahl |
UMA Wohngruppen | 35 |
Einrichtungen der Jugendhilfe | 7 |
Ambulante Betreuung in Wohngemeinschaften | 3 |
Gastfamilien | 16 |
Verwandte in Celle | 7 |
Verwandte im Aufnahmelager | 9 |
Insgesamt | 77 |
Außerhalb der Stadt Celle sind derzeit keine umF untergebracht.
Zu 6
Im Verfahren zur Erlangung der Betriebserlaubnis wurden die Standards des Landesjugendamtes für die Unterbringung von umF erfüllt.
Zu 7
Es werden die Standards zur Erlangung der Pflegeerlaubnis angewandt unter besonderer Berücksichtigung dieser speziellen Aufgabe. Mit der Erlangung einer Pflegeerlaubnis besteht noch kein Anspruch auf die Aufnahme eines Kindes. Die Entscheidung erfolgt aufgrund der Einzelfallprüfung.
Im FD 51 stehen die Mitarbeiterinnen im Pflegekinderdienst für die Betreuung in Gastfamilien zur Verfügung. Daneben können die beiden Mitarbeiter im Bereich der Betreuung von umF unterstützen. Fortbildungen können bei Bedarf angeboten werden.
Zu 8
Die Anzahl der Vormundschaften für umF wechselt fast täglich. Zurzeit sind es 77.
Über die Anzahl der Einzelvormundschaften wird nur das Gericht Auskunft geben können.
Zu 9
Die Erfüllung der Schulpflicht obliegt dem Land. FD 51 unterstützt bei der Anmeldung und hilft bei Schwierigkeiten.
Zu 10
Die Vertretung im Asylverfahren obliegt dem Vormund. Das Jugendamt als Amtsvormund garantiert die rechtliche Vertretung und Beratung im Rahmen der gesetzlichen Standards. Hierzu wurde vor kurzem eine weitere Stelle für Vormundschaften geschaffen.
Vor der Einsetzung eines Amtsvormunds ist das Jugendamt, hier der FD 51 – allgemeiner Sozialer Dienst, verpflichtet, rechtliche Entscheidungen für den umF zu treffen.
Zu 11
Die Strukturen und Netzwerke bestehen bereits. Unterkünfte stehen, unter Berücksichtigung eines absehbaren Bedarfs in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die mit dem FD 51 kooperierenden Träger bieten Hilfen zur Betreuung von umF an. In einigen Bereichen nutzen bereits Jugendämter außerhalb Celles das vorgehaltene Angebot. Für die Sprachmittlung stehen ausreichend Angebote zur Verfügung. Auch individuelle Angebote für den alltagssprachlichen Erwerb und schulische Angebote im Rahmen der Schulpflichterfüllung stehen zur Verfügung. Für den erfolgreichen Zugang zu Bildung und Ausbildung wird mit den Schulen und der Arbeitsagentur/Jobcenter kooperiert.
Zu 12
Im Zusammenhang mit der Betreuung von umF wurden zwei Stellen Sozialarbeit besetzt, eine Stelle Amtsvormundschaft, 12 Stunden für die wirtschaftliche Jugendhilfe, 3 Stunden für die EDV. Ggf. wird eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl im Pflegekinderdienst zur Betreuung der Gastfamilien mit einer 0,5 Stelle und weitere Stunden in der wirtschaftlichen Jugendhilfe erforderlich.
Zu 13
Psychosologische Betreuung wird über das Gesundheitssystem zur Verfügung gestellt. Wir sind in Kontakt mit dem SPZ, der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaterin, der stat. Psychiatrie am Ort, dem Ethnomedizinischen Zentrum in Hannover und wir haben Zugriff auf spezielle Dolmetscher, die im medizinisch-therapeutischen Bereich übersetzen können.
Die Notwendigkeit einer Behandlung von umF wird in der Alltagsbetreuung offenbar. Sodann wird der umF über die Möglichkeiten informiert. Bisher gibt es einzelne Kontakte zu den Anbietern psychiatrischer Leistungen. Eine Einschätzung über den Bedarf psychologischer Betreuung kann derzeit nicht erfolgen, weil die Ausprägung psychiatrischer Krankheitsbilder und entsprechender Behandlungsbedürftigkeit von vielerlei persönlichen Eigenschaften, einer gelingenden Integration, den Erwartungen der Verwandten im Herkunftsland, die dank Handy allgegenwärtig sind und einem positiven Umfeld abhängt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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83 kB
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