Mitteilungsvorlage - MV/0080/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Verwaltung: Anfrage 04/2016 der Unabhängigen zum Schlussbericht des Jahresabschlusses 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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02.03.2016
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Sachverhalt:
Zu 1.
Siehe Anlage 1.
Zu 2.
Siehe Anlage 1.
Zu 3.
Siehe Anlage 1.
Zu 4.
Das Straßenzustandskataster wird seit 15 Jahren durch einen externen Dienstleister gepflegt. Die Daten werden in Abhängigkeit der Funktionsklasse alle 3 bis 5 Jahre nacherhoben. Rückschlüsse hieraus sind nur durch einen Abgleich zur 2001 durchgeführten Ersterhebung möglich. Die Straßendatenbank beinhaltet mittlerweile mehr als 40.000 Datensätze. Alle erforderlichen Datengrundlagen sowie die benötigte Software sind bei dem externen Dienstleister verfügbar. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf andere ist deshalb sowohl aus technischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnhaft und in der Verwaltung gibt es hierfür keine Personalkapazitäten. Wegen der o. g. nicht jährlich stattfindenden Nacherhebungen sind jährliche Kosten für das Zustandskataster auch nicht aussagefähig. Wenn hierzu trotzdem eine Aussage erforderlich ist, kann man davon ausgehen, dass die durchschnittlichen Kosten pro Jahr bei ca. 15.000 bis 20.000€ liegen.
Zu 5.
Nach § 123 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) sind für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung Rückstellungen zu bilden. Diese müssen innerhalb der folgenden drei Haushaltsjahre abgearbeitet werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung konnte dies nicht gewährleistet werden.
Unter Punkt 3.7.5 des Rückstellungsspiegels wurden Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus 2013 von insgesamt 211.334,27 Euro für Maßnahmen der Straßenunterhaltung gebildet. Diese Maßnahmen wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr beauftragt und begonnen, jedoch noch nicht beendet und schlussgerechnet.
Zum Erstellen eines Rückstellungsspiegels besteht derweil keine gesetzliche Verpflichtung. Dessen ungeachtet hält der Fachdienst Finanzwirtschaft jährlich einen Rückstellungsspiegel vor, um eine bessere Übersichtlichkeit und erhöhte Transparenz zu schaffen (siehe Anlage VII e zum Schlussbericht 2013).
Hinsichtlich der „Grunderneuerungsliste“ liegt offenkundig ein Missverständnis vor. Unter Grunderneuerung im Bereich der städtischen Straßen versteht man investive Maßnahmen, die zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer einer Straße führen. Damit einher geht die Erhöhung des Wertes der Straße und mithin des städtischen Vermögensbestandes. Demgegenüber führen Instandhaltungsmaßnahmen lediglich dazu, dass eine Straße ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer überhaupt erreicht. Eine Werterhöhung erfolgt nicht. Um eine Werthaltigkeit des städtischen Vermögens zu erreichen, sind jährlich Investitionen mindestens in Höhe der Abschreibungen zu tätigen. Wird dies nicht erreicht, ergibt sich ein Investitionsstau. Um den bestehenden Investitionsstau zu verringern oder zu beseitigen, müssten erhebliche Mittel investiert werden. Entsprechende Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsplanungen obliegen dem Rat der Stadt Celle. Die Haushaltssituation der Stadt Celle setzt hier bekanntermaßen enge Grenzen. Mit Schaffung des Produktkontos „Investive Deckschichterneuerungen“ in 2015 mit einem Planungsansatz i. H. v. 242.000 Euro wurde jedoch zumindest bereits ein Signal gesetzt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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264,2 kB
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(wie Dokument)
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270,2 kB
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