Beschlussvorlage - BV/0039/16
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. 28/2015 der Fraktion DIE LINKE / BSG im Rat der Stadt CelleFörderung energieeffizienter Haushaltsgeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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09.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Derzeit wird auf Bundesebene kein Förderprogramm zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte vorgehalten, da die bisherige Entwicklung nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes (UBA) dazu geführt hat, dass im Durchschnitt aller Neuanschaffungen bereits die Energieeffizienzklasse A++ erreicht ist.
Nach bundesweiter Übersicht gewähren nur noch einzelne Kommunen bzw. Energieversorger (u.a. Frankfurt am Main, Stadtwerke Heidelberg, Stadtwerke Stuttgart) einkommensunabhängig Stromsparprämien bei einer Senkung des Verbrauchs und z.T. auch Prämien zwischen 25 € und 50 € für die Anschaffung von Haushaltsgeräten der höchsten Energieeffizienzklasse A+++.
Die aktuelle Marktsituation und die erreichbaren Einspareffekte werden exemplarisch für Kühl-/Gefriergeräte und Waschmaschinen dargestellt. Dabei wird im Hinblick auf die möglichen Klimaschutzeffekte von folgendem Strommix "e.o.n.-Mitte" (Übernahme aus dem Energiecontrolling der UNI Göttingen) ausgegangen:
Kernkraft 51%
fossile u. sonstige Energieträger 34%
erneuerbare Energieträger 15%
CO2 Emissionen 282 g/kWh
Kühl-/Gefriergeräte
Seit 07/2012 dürfen nur noch Geräte mindestens der Energieeffizienzklasse A+ in den Handel gebracht werden. In einer UBA-Übersicht werden bei Anschaffung eines Kühl-/Gefriergerätes der Effizienzklasse A+++ gegenüber der Effizienzklasse A+ je nach Gerätegröße Stromspareffekte zwischen 100 und 120 kWh/a angegeben, bei Unterstellung des o.g. Strommix also eine CO2-Emissionsminderung von ca. 28 bis 34 kg CO2/a bewirkt. Da wegen des hohen Strompreises bereits die o.g. Einspareffekte je nach Gerätegröße mit 288 € bis 340 € über einen 12-Jahres- Betriebszeitraum zu veranschlagen sind, ergeben sich deutliche monetäre Anreize zur Anschaffung eines A+++ - Gerätes; die Preisdifferenz beim Kauf ist nach internet-basiertem Preisvergleich im Durchschnitt geringer als die ersparten Stromkosten. Dabei fällt auch auf, dass sich die Preisdifferenzen eher zwischen "höherwertigen" und "geringerwertigen" Marken als zwischen Energieeffizienzklassen ausprägen und die Energieeffizienz "moderner" SidebySide-Geräte mit zwei Türen grundsätzlich deutlich ungünstiger im A+ - Segment rangiert.
Waschmaschinen
Seit 12/2013 dürfen nur noch Geräte mindestens der Energieeffizienzklasse A+ in den Handel gebracht werden. In einer UBA-Übersicht werden bei Anschaffung eines Gerätes der Effizienzklasse A+++ gegenüber der Effizienzklasse A+ je nach Gerätegröße (6 oder 7 kg Beladung) Stromspareffekte zwischen 45 und 50 kWh/a angegeben, bei Unterstellung des o.g. Strommix also eine CO2-Emissionsminderung von ca. 13 bis 14 kg CO2/a bewirkt. Da wegen des hohen Strompreises bereits die o.g. Einspareffekte je nach Gerätegröße mit 125 € bis 143 € über einen 12-Jahres Betriebszeitraum zu veranschlagen sind, ergeben sich monetäre Anreize zur Anschaffung eines A+++ - Gerätes; spürbare Preisdifferenzen beim Kauf sind hingegen nach internet-basiertem Preisvergleich (im Gegensatz zu Kühl-/Gefriergeräten) kaum noch auszumachen.
Die vorgenannten Beispiele lassen sich auch auf weitere Haushaltsgeräte (wie Geschirrspüler, Backöfen) übertragen und zeigen, dass sich Energiespareffekte bei Haushaltsgeräten unmittelbar in spürbare monetäre Einspareffekte umsetzen. Die Suche nach einem sparsamen Gerät wird durch die unabhängige Anwendung "ecoGator" im Internet unterstützt.
Die bei der Anschaffung hocheffizienter Geräte aufzubringenden Mehrkosten, die vor allem im Bereich der Kühl-/Gefriergeräte noch erheblich sein können, lassen sich in vergleichsweise kurzen Zeiträumen von weniger als 10 Jahren durch eingesparte Stromkosten kompensieren.
Demgegenüber ergeben sich z.B. bei einer Komplettsanierung (Dach, Fassade, Fenster) eines Einfamilien- oder Zweifamilienhauses mit angenommenen Kosten von 60.000 – 100.000 € und dadurch erreichter Verminderung des Heizenergiebedarfs von 80 – 120 kWh/m² nach derzeitigen Kosten für Heizwärme von ca. 7 ct/kWh monetäre Einspareffekte von ca. 670 € / a bis 1000 € / a und CO2-Minderungseffekte von 2400 bis 3600 kg CO2/a. Es wird deutlich, dass für derartige Sanierungsmaßnahmen in der Regel längerfristige Finanzierungen erforderlich sind und selbst bei geringen Zinslasten die Amortisationszeiträume sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken. Gerade zur Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sind also weiterhin finanzielle Impulse und Anreize erforderlich, zumal dort ein für die Erreichung der Klimaschutzziele ausschlaggebendes CO2-Potenzial veranschlagt wird.
Zu beachten ist weiterhin, dass jeder Fördervorgang des Klimaschutzfonds formal nach den Bestimmungen der Allgemeinen Richtlinie der Stadt Celle über die Gewährung von Zuwendungen vom 21.05.2015 abzuwickeln wäre, also einen vergleichsweise hohen Antrags-, Prüf- und Verwendungsnachweisaufwand erfordern würde.
Eine Aufnahme der Bezuschussung von energiesparenden Haushaltsgeräten in den Förderkatalog des Klimaschutzfonds wird daher seitens der Verwaltung nicht für sachgerecht gehalten, da bereits ausreichende monetäre Anreize zur Anschaffung energieeffizienter Geräte bestehen und der spezifische Verwaltungsaufwand gemessen an den erreichbaren CO2-Minderungseffekten unverhältnismäßig hoch wäre.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,5 kB
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