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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0082/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle beschließt, dass die Verwaltung (insbesondere die Fachdienste 60 und 66) unterstützend zur Vermittlung von Fachwissen im Bereich Stadt- bzw. Verkehrsplanung durch die Schulsozialarbeit (Fachdienst 54) bei Bedarf in Anspruch genommen werden können.

Diesem Antrag wird entsprochen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Celle hat in der Vergangenheit bereits einige interdisziplinär angelegte Projekte der Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Hier sind zu nennen:

  • die Erstellung eines Kinderstadtteilplanes (2004)
  • der Bau des Spielplatzes Allerburg (2007)

beide Projekte im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ im Sanierungsgebiet Celle-Neustadt,

  • das Projekt Spielplatzforschung (2009) (zusammen mit FD 54 Schulsozialarbeit)

mit Grundschülern im gesamten Stadtgebiet sowie der daraus entstandene Spielplatzplan und das Spielplatzquartett. Der Personal- und Zeitaufwand für diese Projekte war vergleichsweise hoch. Möglich war die Durchführung, weil neben den routinemäßig anfallenden Arbeiten in den jeweiligen Fachdiensten Zeit und Luft für die Projektarbeit war. Angesichts der Einsparungen im Personalbereich ist zurzeit eine derartige Projektarbeit nicht denkbar.

 

Die Beteiligung von Kindern ist vor allem denkbar bei Neubau oder Neugestaltung von Spielplätzen, Schulhofgestaltung oder Plätzen, wo sie sich gerne und häufig aufhalten. Rechtsgrundlage zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadtplanung ist § 3 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Einzelangebote wie Baustellenführungen oder fachlicher Input im Schulunterricht böten eine weitere Möglichkeit Kindern und Jugendlichen die Thematik der Stadtplanung näher zu bringen. Dies wäre mit pädagogischer Unterstützung bzw. auf Anforderung durch die Schulsozialarbeit in einem begrenzten Rahmen möglich. (z.B. Besuch des Fachunterrichts im Rahmen eines Unterrichtprojekts, das jedoch federführend durch die Schule organisiert wird).

 

Die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen an Bauleitplanverfahren ist jedoch nicht zweckmäßig. Diese Verfahren sind sehr komplex und dauern verhältnismäßig lange. Zudem gibt es wenig Gestaltungsspielraum bei dem Kinder und Jugendliche sinnvoll beteiligt werden könnten.

 

Es finden jedoch bereits Beteiligungen bzw. die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen statt, dies allerdings vor allem auf Ortsteilebene und im Bereich der Jugendsozialarbeit. Das ist insofern sinnvoll, als der Bewegungsradius und die Lebenswelt von Kindern- und Jugendlichen sich auch in diesem räumlichen Zusammenhang abspielen. Zu nennen sind hierzu beispielhaft die Projekte des Stadtteilmanagements in der Heese und Vorwerk (z.B. Projekt Schutz-Celle), die Schülerfirma Lunchtime an der OS Westercelle, sowie das Jugendforum Celle, das sich im Herbst 2015 zusammengefunden hat.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

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Anlagen

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