Beschlussvorlage - BV/0085/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung zur Förderung von Kindern in KindertagespflegeForderungskatalog für die Kindertagespflege der Stadt Celle vom 09.03.2015Antrag der Wählergemeinschaft Celle Nr. 22/2015 vom 11.03.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.03.2016
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Sachverhalt:
Die Tagesmutter Frau Alexandra Bayram hat im Namen aller Tagespflegepersonen einen Forderungskatalog für die Kindertagespflege bei der Stadt Celle, hier am 09.03.2015 eingegangen, vorgelegt. Diese Forderungen beziehen sich in erster Linie auf die Verbesserung der Bezahlung.
Diese Forderungen werden von der Wählergemeinschaft Celle e.V. mit Antrag Nr. 22/2015 vom 11.03.2015 unterstützt. Die Wählergemeinschaft beantragt, dass die Verwaltung die im Forderungskatalog genannten Punkte aufarbeitet und eine entsprechende Umsetzung vornimmt.
Mit ihren Forderungen berufen sich die Tagespflegepersonen (TPP) darauf, dass die Kindertagespflege nach dem Gesetz der Kita/Krippe gleichgestellt ist und sie sich nicht länger als Notnagel behandeln lassen wollen. Ohne die geforderten Anpassungen sehen sie nicht die Möglichkeit, die vorhandenen Tagespflegeplätze langfristig zu erhalten.
Eine Norm, in der die Gleichrangigkeit/Gleichbehandlung ausdrücklich benannt wird, gibt es nicht. Im § 22 SGB VIII (Fördergrundsätze) werden Einrichtungen und Tagespflege nebeneinander mit einem gemeinsamen Förderauftrag genannt. In der Erläuterung des BFSFJ soll dieses durch Aufwertung der Qualifizierung, durch anteilige Erstattung von Unfall- und Rentenversicherungsbeiträgen sowie einen verbesserten Krankenversicherungsschutz erfolgen. Die Gleichstellung der Tagespflege bezieht sich somit nicht explizit auf die Bezahlung.
Zum Image ist anzumerken, dass die Tagespflege ein wichtiger Baustein, insbesondere in der Betreuung der Kinder unter drei Jahren ist und keineswegs als Notnagel betrachtet wird. Die gute Arbeit in der Tagespflege wird allseits anerkannt und wertgeschätzt. Dies wurde in den vergangenen Jahren mehrfach von Politik und Verwaltung hervorgehoben. Deutlich wurde dies auch in der Zukunftskonferenz zum Thema Tagespflege am 18.04.2015 gegenüber den anwesenden Tagespflegepersonen zum Ausdruck gebracht.
Zu den Forderungen ist einleitend zu sagen, dass bereits zum 01.02.2014 eine umfangreiche Änderung der Tagespflegesatz vorgenommen wurde (siehe auch BV/0402/13). Insbesondere wurde der Stundensatz von 3,50 auf 3,90 angehoben. Damit wurde in Anlehnung an das Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen (OVG) vom 20.11.12 (Az.: 4KN 319/09) eine leistungsgerechte Bezahlung sichergestellt.
Die Forderungen sind im Einzelnen:
1.eine leistungsgerechte Vergütung mit abgestuften Geldleistungsmodell
2.durchgängig laufende Geldleistungen
3.Anpassung bei der Zahlung von Pauschalbeträgen
4.Anpassung der Zahlung bei Nachtbetreuung
5.Vergütung der Vor- und Nachbereitungszeit
6.Mietzuschuss
7.Anerkennung von mehr Urlaubstagen
8.Chancengleichheit im Wettbewerb sowie
9.Vertretungsregelung
zu 1. u. 4.
In erster Linie geht es um die Anhebung des Stundensatzes auf mindestens 5 Euro, der sich je nach Qualifizierung und Berufserfahrung auf 6 Euro steigern soll.
Die Anhebung des Stundensatzes von 3,90 Euro auf 5,00 Euro würde den Haushalt, gemessen an den Förderleistungen für die TPP in 2014, um zusätzlich ca. 140.000 Euro belasten. Ginge man bei einem Geldleistungsmodell nach Qualifizierung von einem durchschnittlichen Stundensatz von 5,50 Euro aus, läge die Mehrbelastung bei ca. 205.000 Euro. Das wäre eine Steigerung von ca. 28% bzw. 41 %, die im Rahmen der knappen Kassen und vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung nicht geleistet werden kann.
Allerdings sollte im Rahmen des Inflationsausgleichs und unter Berücksichtigung der Teuerungsrate bei Lebensmitteln und Energiekosten eine Anpassung des Stundensatzes von 3,90 Euro auf 4,10 Euro erfolgen. Das entspricht dem aktuellen Durchschnitt des gezahlten Tagespflegegeldes in Niedersachsen. Die Erhöhung würde für den Haushalt auf Grundlage der Zahlen von 2015 eine Mehrbelastung i.H.v. ca. 28.000 bedeuten.
Der Anteil für den Sachaufwand beträgt dann 1,88 € und der Anerkennungsbetrag für die Förderungsleistung 2,22 €.
Bei einem erhöhten Betreuungsaufwand eines Kindes ist vorgesehen, dass sich die Geldleistung von 4,10 € auf 8,20 € pro Betreuungsstunde erhöht; im Zuge dessen wird die Anzahl der zu betreuenden Kinder um ein Kind wegen des besonderen Betreuungsbedarfs reduziert.
Es ist ein Anliegen der TPP, dass die Berufserfahrung in der Tagespflege auch beim Stundensatz Berücksichtigung findet. Die Leistung „Förderung in der Kindertagespflege“ erbringen alle qualifizierten Tagespflegepersonen in gleicher Qualität, konkret nach den Vorgaben und Zielen des § 24 Abs. 1 bis 4 des SGB VIII. Das Tagespflegegeld orientiert sich in der Folge an den Bedürfnissen der betreuten Kinder und nicht an der Qualifikation sondern an der Funktion der Tagespflegepersonen.
Ein Austausch mit den TPP hat verdeutlicht, dass auch in den Nachtzeiten mitunter eine Reihe von Betreuungsleistungen erbracht werden müssen, da die Kinder nicht durchschlafen bzw. auch mal die Betten verunreinigen.
Hierzu wird vorgeschlagen, für diesen Betreuungszeitraum pro Stunde den halben Stundensatz zu zahlen. Die Nachtbetreuung stellt eher die Ausnahme dar. Zurzeit wird für 5 Kinder zeitweise eine Nachtbetreuung angeboten. Kostenmäßig würde dieses mit zusätzlich ca. 2.000 Euro zu Buche schlagen.
Hinweis zum Stundensatz:
Die Tagespflege hat sich in Celle derart entwickelt, dass die überwiegende Zahl der Tagespflegepersonen einen höheren Stundensatz von bis zu 5,50 Euro pro Kind/Std. verlangt. Das bedeutet, dass die Eltern neben dem Elternbeitrag noch eine Zuzahlung an die Tagespflegepersonen leisten müssen.
Beispiel:
Forderung der TPP860,00 €(40 Std. * 4,3 Wochen * 5 €)
Förderleistung für Eltern705,20 €(40 Std. * 4,3 Wochen * 4,00 €)
Zuzahlung durch die Eltern154,80 €
Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach der Entgeltordnung für Kindertagesstätten. So sollte ursprünglich sichergestellt werden, dass die Tagespflege nicht teurer wird als der Besuch einer Kindertageseinrichtung. Faktisch arbeitet aber für 4,10 Euro pro Kind und Stunde kaum eine Tagespflegeperson, so dass die Tagespflege für die Eltern durch Zuzahlung an die Tagespflegeperson teurer und somit ggf. unattraktiver wird.
zu 2. u. 7.
Es werden die für das Kind geleisteten Betreuungsstunden gezahlt. Allerdings wird die vergütete Ausfallzeit durch Krankheit und Urlaub der Tagespflegeperson von bisher 4 auf 6 Wochen (30 Tage) angehoben.
Die Regelung gilt für das Kalenderjahr. Wenn das Betreuungsverhältnis im laufenden Jahr beginnt, erfolgt eine anteilige Berechnung.
Es wird der Argumentation gefolgt, dass aufgrund der psychischen und physischen Anforderungen, 20 Tage (Krankheit und Urlaub) für die Aufrechterhaltung der Arbeitskraft und Erholung nicht ausreichen.
zu 3.
Die Berechnung der Pauschale wird wie folgt umgestellt:
wöchentlicher Pflegesatz x 52 Wochen : 12 Monate = ausgezahlte Pauschale
Die Umstellung der Berechnung macht eine Pauschalabrechnung für die Tagespflegepersonen attraktiver. Außerdem wird hiermit die im Landkreis Celle praktizierte Berechnungsmethode übernommen.
Auf Grundlage der Zahlen aus 2015 würde die Umstellung den Haushalt jährlich mit ca. 18.000 belasten.
zu 5.
Für administrative Tätigkeiten, Vor- und Nachbereitungszeiten etc. werden keine weiteren Geldleistungen gezahlt. Diese Tätigkeiten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betreuungsleistung am Kind und sind mit der laufenden Geldleistung abgedeckt. . Leistungen darüber hinaus sind nicht vorgesehen.
zu 6.(Mietzuschuss)
Hierbei geht es den TPP sowohl um angemietete Räume als auch um einen Ausgleich für eine den Eigenbedarf überschreitende Wohnungsgröße.
Jeder Selbstständige muss für den Ort seiner Dienstleistung selbst sorgen. Außerdem dürften die Kosten hierfür – soweit sie nicht auch privat genutzt werden - steuerlich absetzbar sein. Insofern wir diesbezüglich keine Handlungsbedarf gesehen.
zu 8.
Es ist ein Anliegen der Tagespflegepersonen, dass die Eltern die Dauer der Betreuungszeit frei wählen können.
Die Betreuungszeiten in der Tagespflege orientieren sich, analog zur Betreuung in einer Kindertagesstätte, am tatsächlichen Bedarf und werden auch nur in dieser Höhe gefördert.
Außerdem werden Investitionszuwendungen für Ersatzbeschaffungen, Renovierungen etc. gefordert.
Diese Leistung ist haushaltsmäßig nicht vorgesehen. Ausgaben hierfür müssten aus Rücklagen von den Sachkosten der einzelnen Tagespflegepersonen beglichen werden.
Sowohl neu beginnende Tagespflegepersonen als auch Tagespflegepersonen, die ihre Platzkapazität erhöhen wollen, haben die Möglichkeit, über die Förderrichtlinie des Landes für den Ausbau der Tagesbetreuung/Tagespflege, Zuwendungen für Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattungsgegenstände zu beantragen.
zu 9.
Eine Vertretungsregelung wurde bereits mit Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 sichergestellt.
Ergänzend zu den Forderungen der Tagespflegepersonen ist eine Anpassung an die Regelung im Landkreis Celle dahingehend vorgesehen, dass den Tagespflegepersonen ein Pauschalbetrag für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gewährt wird. Bei Teilnahme an mindestens 6 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr wird eine Pauschalleistung von 50 Euro jährlich geleistet.
Mit dieser Maßnahme würde der Haushalt derzeit um ca. 1.000 Euro jährlich belastet werden.
Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Anpassung des Stundensatzes | ca. | 28.000,00 € |
Anpassung der Berechnung | ca. | 18.000,00 € |
Erhöhung des Stundensatzes | ca. | 2.000,00 € |
Fortbildungspauschale | ca. | 1.000,00 € |
gesamt | ca. | 49.000,00 € |
Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahmen sind im Ansatz des HH-Jahres 2016 enthalten.
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
II | |||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
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| 21.400 | |
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| 49.000 |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
,/.
Mitzeichnung/Stellungnahme:
(Bertram)
1. Stadtrat
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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297,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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351,5 kB
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