Beschlussvorlage - BV/0091/16
Grunddaten
- Betreff:
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5. Änderung Bebauungsplan Nr. 22 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Maschweg/Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) -Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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10.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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17.03.2016
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Westercelle
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 22 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Maschweg/Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird beschlossen (§2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Änderungsbereiches: Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 3,9 km (Stadtkirche)
Größe des Änderungsbereiches: ca. 7,3 ha
Geplante Nutzungen: Gewerbegebiet
Für das Plangebiet im Ortsteil Westercelle wurde 1976 ein Bebauungsplan aufgestellt, um eine städtebauliche Ordnung der dort angesiedelten Gewerbebetriebe vorzunehmen. Der Bebauungsplan wurde in den Jahren 1976 und 1987 zwei Mal geändert, die dritte Änderung aus dem Jahr 1988 wurde in das Bebauungsplanverfahren Nr. 32 Wce der Stadt Celle übergeleitet. Die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Wce der Stadt Celle befindet sich derzeit im Verfahren, ihr Regelungsinhalt ist der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel.
Das Gelände des ehemaligen Christlichen Jugenddorfes (CJD) wird derzeit durch die Stadt Celle zur Unterbringung von Flüchtlingen verwendet. Zukünftig ist eine Reaktivierung der Fläche gemäß der Prägung ihrer Umgebung zu gewerblichen Zwecken vorgesehen. Ein angrenzender Gewerbebetrieb hat für Teilflächen des Geländes einen dringenden Erweiterungsbedarf angemeldet.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu dieser Umnutzung geschaffen werden. Der derzeitige Bebauungsplan setzt für den nördlichen Bereich „Gemeinbedarfsfläche / Jugendheim / Jugendherberge“ fest. Südlich dieses Bereichs schließt sich die Verkehrsfläche des Grafftring an.
Das Änderungsgebiet grenzt nördlich, westlich und südlich an Gewerbegebiete an, östlich wird es von der Hannoverschen Heerstraße begrenzt, an der sich östlich Waldflächen anschließen.
Künftig soll die Art der Nutzung als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Vorgesehen ist dabei die nördliche Verkehrsfläche des Grafftring innerhalb des Änderungsbereichs ebenfalls als Gewerbegebiet festzusetzen und eine Verkehrsfläche für eine neu zu errichtende Wendeanlage vorzusehen.
Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB zum Zwecke der Nachverdichtung erfolgen. Die Erschließung ist über den Maschweg im Westen, sowie über den Grafftring im Osten gesichert. Die Ausweisung „Sonderbauflächen-JUGENDDORF“ im Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu „Gewerbliche Bauflächen“ berichtigt (§ 13a Abs. 2 Nr. 2). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird keine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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