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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0100/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Betriebssatzung für die Celler Zuwanderungsagentur.

 

  1. Der Rat stellt die Sitzverteilung und die Besetzung des Betriebsausschusses der Celler Zuwanderungsagentur wie folgt fest: [5 Personen: 2 CDU, 1 SPD, 1 Unabhängige, 1 Grüne] als stimmberechtigte Mitglieder und [x Personen] als Mitglieder mit beratender Stimme (wird in der Sitzung formuliert).
     
  2. Der Rat beschließt den beigefügten Haushaltsplan der Celler Zuwanderungsagentur.

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlagen BV/0324/15-1 und BV/0437/15 sowie die Mitteilungsvorlage MV/0056/16 zur Errichtung der Celler Zuwanderungsagentur wird zunächst Bezug genommen.

Durch die in der Anlage beigefügte Betriebssatzung wird die Celler Zuwanderungsagentur als Eigenbetrieb errichtet und mit einem Stammkapital ausgestattet. Gegenstand und Aufgabe der Celler Zuwanderungsagentur ist das Betreiben der zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge, die Unterbringung von Flüchtlingen (mit Ausnahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) und die Weiterentwicklung des kommunalen Bildungs- und Qualifizierungsangebots für Flüchtlinge auch im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit Bildungsträgern.

 

Der Betriebsausschuss der Celler Zuwanderungsagentur sollte schon jetzt – soweit es geht, siehe unten – besetzt werden, damit die Celler Zuwanderungsagentur nach Inkrafttreten der Betriebssatzung umgehend handlungsfähig wird. Den Vorsitz im Betriebsausschuss führt der Oberbürgermeister, der sich durch die zuständige Dezernatsleitung vertreten lassen kann (§ 5 Abs. 1 der Betriebssatzung). Fünf Sitze (stimmberechtigte Mitglieder) werden nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG vom Rat entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Da der Eigenbetrieb voraussichtlich ab dem 01.05.2016 mehr als zehn Beschäftigte haben wird, müssen dem Betriebsausschuss zukünftig zusätzlich drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Beschäftigten angehören (§ 110 Nds. Personalvertretungsgesetz); diese werden zu einem späteren Zeitpunkt noch von den Beschäftigten gewählt und vom Rat bestätigt werden müssen. Fraktionen und Gruppen, auf die hiernach kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Betriebsausschuss zu entsenden (§ 71 Abs. 3 NKomVG).

 

Für die weitere Umsetzung ist zu beachten, dass der hier vorgeschlagene Ratsbeschluss über die Errichtung der Kommunalaufsicht anzuzeigen ist und erst sechs Wochen nach der Anzeige vollzogen werden darf (§ 152 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 NKomVG). In der Zwischenzeit wird der bestehende Aufbaustab die weiteren notwendigen Vorarbeiten erledigen. So sind insbesondere noch Stellenausschreibungen und -besetzungen, Vergabeverfahren, Baumaßnahmen sowie sonstige strategische und operative Maßnahmen durchzuführen bzw. zu begleiten.

 

Beabsichtigt ist, dass der Eigenbetrieb zum 01.05.2016 den Geschäftsbetrieb aufnimmt mit dem Personal der bereits heute existierenden zentralen Anlaufstelle der Stadt (zukünftige Abteilung 3 der Celler Zuwanderungsagentur). Die zentrale Anlaufstelle wird zunächst weiterhin am Maschweg angesiedelt bleiben. Aktuell ist in diesem Aufgabenfeld die Unterbringung und Betreuung der der Stadt zugewiesenen Flüchtlinge dezentral in privaten Wohnungen oder zentral im CJD Maschweg angesiedelt. Diese Aufgabe ist als solche dem Landkreis zugeordnet, der die Stadt durch Satzung herangezogen hat. Laut Heranziehungssatzung werden die Kosten gem. Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, für das Personal zahlt der Landkreis eine nur teilweise kostendeckende teilweise Verwaltungskostenpauschale. Die steigende Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge macht es erforderlich, weiteren Wohnraum zu entwickeln. Optional kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein oder weitere Gebäude auf dem Gelände der Hohen Wende als zentrale Unterbringung für  die, der Stadt Celle zugewiesenen Flüchtlinge herzurichten sein könnten. Diese Erweiterung der zentralen Anlaufstelle hätte u.a. Stellenmehrungen für Hausmeister, Betreuer, Dolmetscher und Sozialpädagogen zur Folge.

 

Im Bereich der zukünftigen Abteilung 1 (Zentrale Dienste) ist im Wesentlichen die Personal- und Finanzabwicklung vorgesehen. Diese Stellen wurden bereits bzw. werden noch zeitnah ausgeschrieben. Räumlich wird die Abteilung 1 zunächst im Neuen Rathaus der Stadt Celle untergebracht, nach erfolgter Herrichtung voraussichtlich im Juli 2016 wird die Abteilung umziehen in das Gebäude M1 an der Hohen Wende.

 

Die Abteilung 2 (Notunterkunft) wird nach erfolgtem Umbau voraussichtlich im August 2016 ihren Betrieb an der Hohen Wende aufnehmen. Für die Unterbringung sind die Gebäude M3 und M4 vorgesehen. Speisesäle, Küche, Sozial- und Schulungsräume sowie Räume für die Kinderbetreuung werden im Gebäude M1 geschaffen. Gemäß der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Land Niedersachsen soll die Notunterkunft 500 Plätze für Flüchtlinge bieten. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Land sieht eine Erstattung von 45 € je Platz und Tag vor, mit der pauschal ein Großteil der anfallenden Kosten abgegolten ist. Spitz abgerechnet werden daneben der Gesundheitscheck und die Gebäudenebenkosten. Auf der Aufwandsseite ist neben dem Personal und der Nahrungsversorgung der Sicherheitsdienst die größte Position. Erfahrungen anderer Notunterkunftsbetreiber zeigen, dass die Zahl der Sicherheitsleute hoch angesetzt werden muss.

 

Für die Abteilung 4 (Bildung und Qualifizierung) ist in 2016 lediglich eine Stelle vorgesehen. Zum 01.05.2016 soll hier ein Mitarbeiter eingestellt werden, der Qualifizierungskonzepte entwickelt und koordinierend tätig wird. Ziel ist es, ein Netzwerk aus Partnern zu entwickeln, und durch auf die Personen zugeschnittene bildende Förderung eine bessere, schnellere und dauerhafte Integration zu ermöglichen. Hierfür werden auch Büros und Schulungsräume im Gebäude M1 vorgesehen, die den verschiedenen Bildungsträgern zur Verfügung gestellt werden können.

 

Für die sogenannten Erstinstandsetzungs- und Erschließungsmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden (der Notunterkunft)  an der Hohen Wende gilt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Kosten bis zu 75 % des Neubauwertes tragen wird, soweit sie angemessen und notwendig sind. Der beauftragte Generalplaner ermittelt derzeit die nötigen Baumaßnahmen, sodann sollen die Ausschreibungen und Durchführungen der Gewerke stattfinden. Die Anlage soll zudem mietzinsfrei überlassen werden.

Die Erstattungsvereinbarung für die Generalplanerleistung und der Nutzungsvertrag zur mietzinsfreien Überlassung werden derzeit mit der BImA endabgestimmt.

 

Der Haushaltsplan für den Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur geht für das Jahr 2016 von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 258.300 € aus. Bezüglich der Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Stadt Celle wird auf die Beschlussvorlage BV/0106/16 verwiesen. Die Haushaltsansätze für den Eigenbetrieb beruhen größtenteils auf qualifizierten Schätzungen. Aufgrund des unbekannten Geschäftsfeldes sind belastbare Werte für viele Bereiche nicht verfügbar. Weiterhin führt die große Nachfrage auf dem Markt bei Leistungen wie Sicherheitsdienst, Catering und auch Personal zu entsprechenden Aufschlägen, die erst nach Ausschreibung feststehen.

 

Alle bei der Stadt bestehenden Mietverträge für Flüchtlinge gehen auf die Zuwanderungsagentur über. Die Zuwanderungsagentur wird Serviceleistungen der Stadt für die Bereiche EDV, Gebäudemanagement, Vergabe, Personalservice und Rechnungsprüfung gegen Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

 

Personalkostensteigerungen sind für die Jahre 2017 bis 2019 mit  2,5 % eingeplant. Sachkostensteigerungen sind für die Jahre 2017 bis 2019 mit  2 % eingeplant.

 

Die geplanten Investitionen sind im Rahmen der Gründung als Erstinvestitionen zu sehen. Sie dienen der Ausstattung des Gebäudes mit Möbeln und Betriebsvorrichtungen, wie z.B. einer Küche oder Hochregalen für das Kleiderlager. Zusätzlich werden Büroausstattung und Fahrzeuge für den Transport von Einrichtungsgegenständen im Stadtgebiet benötigt. Auch am Maschweg sind Umbaumaßnahmen geplant, um die dortigen Kapazitäten zu erhöhen. Für solche Umbauten stellt der Landkreis Fördermittel bereit, die beantragt werden. Zur Finanzierung der Investitionen ist ein Kredit vorgesehen. In den Folgejahren gehen die Investitionen deutlich zurück. Generell soll versucht werden, durch Instrumente wie Leasing oder Miete flexibel zu bleiben, um kurzfristig auf Auslastungsschwankungen zu reagieren und Kapitalbindungen zu reduzieren.

 

Der Stellenplan spiegelt den aktuell absehbaren Bedarf. Die im Plan ausgewiesenen Stellen haben eher Näherungscharakter und stehen zudem unter dem Vorbehalt der noch durchzuführenden Bewertung. Grundsätzlich wird in den betroffenen Bereichen nur befristet, u.a. unter Berücksichtigung der Laufzeiten der Verwaltungsvereinbarung, eingestellt. Die Besetzung der Stellen erfolgt abhängig von den Zeitpunkten der Betriebsaufnahme der Sparten, wobei allerdings insbesondere bei der Notunterkunft ein zeitlicher Vorlauf von zum Teil ca. einem Monat für notwendige Vorbereitungsarbeiten einzuplanen ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der aktuellen Beschlussvorlage zur Änderung der Haushaltssatzung dargestellt.

 

 

 

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Anlagen

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