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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0101/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Höhe des Grundstückspreises wird auf 120 € pro qm festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Grundstücke auf der Grundlage der vorliegenden Vergabekriterien durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke im Baugebiet Kl. Hehlen/Am Kieferngrund II eigenständig ohne Beteiligung der Ratsgremien im Einzelfall zu verkaufen. Über Verkäufe ist regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

 

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Sachverhalt:

 

Grundstücke und Kaufpreisbildung:

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 18.02.2016 den Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ II. Teil als Satzung beschlossen.

 

Der vorliegende Aufteilungsplan sieht 47 Grundstücke mit einer Größe von ca. 438 bis 1.049 m² (s. Anlage 1) vor. Eine amtliche Vermessung des Plangebietes ist noch nicht erfolgt. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Grundstücksgrößen sind somit noch möglich.

 

Die Baulandkosten beinhalten den Grundstücksankauf, die Vermessungskosten, die Vermarktungskosten, die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die anteiligen Erschließungskosten für die Zufahrtsstraße, plus Erschließungskosten (Technische und verkehrsmäßige Erschließung, Naturschutzabgabe, Schmutzwasserbeitrag, Kosten für den Übergabeschacht).

 

Da es sich beim Plangebiet zur Zeit noch um Acker- und Waldflächen handelt, liegt ein Bodenrichtwert für Wohnbebauung noch nicht vor. Aufgrund der räumlichen Nähe zum bestehenden Wohngebiet Kieferngrund I aus dem Jahre 2012 ist der dort festgesetzte Bodenrichtwert Grundlage für eine Kaufpreisbildung. Der Quadratmeterpreis für Kieferngrund II wird mit 120 € inkl. Erschließungskosten angesetzt.

 

Im Hinblick auf die westlich gelegene Tennisanlage, sowie die östlich an das Baugebiet angrenzende und im Rahmen des 5. Bauabschnittes zu erstellende Umgehungsstraße wird in den Kaufverträgen eine entsprechende Immissionsklausel vereinbart werden, im Grundbuch gesichert und zudem als Baulast eingetragen.

 

Das Vergabeverfahren für die bestehenden Baugebiete – keine Beteiligung der Ratsgremien in jedem Einzelfall – hat sich bewährt. Die Verwaltung ist dadurch in der Lage, kurzfristig Grundstücksverkäufe zu tätigen. Es wird daher vorgeschlagen, dieses Verfahren auch für die Vermarktung des Baugebietes Kl. Hehlen/Am Kieferngrund II anzuwenden.

 

Vergabekriterien:

 

Folgenden transparente, einheitliche und diskriminierungsfreie Vergabekriterien für das Vergabeverfahren der Grundstücke im Baugebiet Kieferngrund II sind vorgesehen, wobei die Reihenfolge der Vergabe der Grundstücke nach einem Punktesystem ermittelt wird. Bei gleicher Punktzahl erfolgt die Vergabe im Losverfahren.

 

1.   Bau von Doppelhäusern

 

Der schonende Umgang mit Grund und Boden ist ein gesetzlich vorgegebenes Ziel. Den Belangen einer flächensparenden Entwicklung will die Stadt Celle verstärkt durch die Förderung von Doppelhäusern Rechnung tragen.

 

Bewerber, die sich zusammen mit einem Partner für den Bau eines Doppelhauses bewerben erhalten

50 Bewertungspunkte

 

 

2. Kinder

 

Leben Kinder (vor Vollendung des 16. Lebensjahres) im Haushalt der Eltern

 

10 Bewertungspunkte

 

 

3. Wartezeit

 

Für eine Wartezeit einer Grundstücksbewerbung von mehr als einem Jahr mit Stichtag zum 01.04.2016

5 Bewertungspunkte

 

 

4. Gesundheitliche Beeinträchtigung

 

Für im Haushalt lebende Schwerbehinderte im Sinne von § 1 des Schwerbehindertengesetzes

 

5 Bewertungspunkte

 

 

5. Ortsteilbindung

 

Wohnung und/ oder Arbeitsplatz der Bewerber im selben oder angrenzenden Ortsteil (Klein Hehlen oder Boye)

 

5 Bewertungspunkte

 

 

Für die Ermittlung der Vergabekriterien sind grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

 

Kinder – Bauland – Bonus:

 

Die Gewährung des Kinder-Bauland-Bonus erfolgt auch für das Baugebiet Klein Hehlen/Am Kieferngrund II. Der Kauf von städtischen Wohnbaugrundstücken und die Errichtung eigen genutzter Einfamilienhäuser werden besonders gefördert. Pro Kind (bis 16 Jahre und im Haushalt lebend) bekommt jede Familie 100 qm erschlossene Baufläche zum halben Preis. Gefördert werden maximal 2 Kinder. Maßgebend ist die Zahl der Kinder zum Zeitpunkt der Kaufvertragsbeurkundung. Die Bindungsfrist beträgt 10 Jahre und enthält eine anteilige Rückzahlungsverpflichtung für den Fall eines vorzeitigen Verkaufs des Grundstücks.

 

Zusätzlich bekommt jede Familie pro Kind einen Obstbaum geschenkt und erhält eine Monatskarte für die ganze Familie für den Nahverkehr.

 

Förderung geothermischer Anlagen:

 

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von oberflächennaher geothermischer Anlagen werden oberflächennahe Erdwärmekollektor-Anlagen und oberflächennahe Erdwärmesonden-Anlagen bis zu einer Höhe von 2.000 € bzw. 3.000 € gefördert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Wird mit der Ergänzungsvorlage BV/0101/16-1 nachgereicht.

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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