Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0106/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 1. Haushaltssatzung 2016 in der beratenen Fassung.

Die für die Gesamtmaßnahme Ertüchtigung der Hohen Wende Bereich „Notunterkunft“ erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 7,24 Mio. Euro werden in den Haushalt 2016 mit Sperrvermerk zu Gunsten des Verwaltungsausschusses eingestellt.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 17.12.2015 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, die Celler Zuwanderungsagentur in ihren Säulen „Zentrale Aufnahme“, „Notunterkunft“ und „Bildung“ zu errichten.

Die ursprünglich für die Zuwanderungsagentur geplante Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts wurde aufgrund von steuerlichen Aspekten und sich abzeichnender Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung in die Rechtsform des Eigenbetriebes getauscht. Der Eigenbetrieb bleibt rechtlich Teil der Stadt Celle, wird allerdings wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig – damit wird er faktisch geführt wie ein kleines Unternehmen (MV/0056/16).

Für die Einrichtung des Eigenbetriebes sind die in der BV/0100/16 dargestellten Beschlüsse maßgeblich. Der Eigenbetrieb soll seine Arbeit planmäßig zum 01.05.2016 aufnehmen.

Der Bereich „Notunterkunft“ soll die Arbeit zum 01.08.2016 aufnehmen. Damit zu diesem Termin die Unterbringung von Flüchtlingen in der Hohen Wende möglich wird, ist das Gebäude entsprechend zu ertüchtigen. Die Generalplanerleistungen mit einem Volumen von 672.512,02 Euro sind vergeben (BV/0008/16). Zur rechtzeitigen Fertigstellung des Bereiches „Notunterkunft“ ist es zeitnah erforderlich, konkrete Bauleistungen zu beauftragen. Da der Eigenbetrieb rechtlich noch nicht gegründet ist, kann die Beauftragung nur aus dem städtischen Haushalt erfolgen. Nach den derzeitigen Planungen erfordert die Ertüchtigung der Hohen Wende Bereich „Notunterkunft“ Gesamtinvestitionsmittel in Höhe von 7,24 Mio. Euro. Die Baumaßnahmen sollen, vorbehaltlich des Vorliegens der rechtsverbindlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Celle und dem Land Niedersachsen sowie der Stadt Celle und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), aus dem städtischen Haushalt vorfinanziert werden.

 

Die Gründung des Eigenbetriebes führt insgesamt zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes. Ein Vergleich mit dem in der Ratssitzung am 17.12.2015 beschlossen Haushalt 2016 in erster Fassung ist nicht möglich, weil die Kosten für die Unterhaltung der Gebäude CJD sowie die steigenden Personalkosten für den Bereich  „Zentrale Anlaufstelle“ zu dem Zeitpunkt noch nicht beziffert werden konnten. Um die Vergleichbarkeit herzustellen, wurden 2 Varianten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Celle gerechnet. In der Variante 1 wird die Entwicklung des Haushaltes ohne Gründung des Eigenbetriebes  dargestellt. Dabei erhöht sich das Defizit 2016 um 541.700 € auf 16.530.700 €. Durch Gründung der Celler Zuwanderungsagentur verschlechtert sich der städtische Haushalt lediglich um 214.400 € auf 16.203.400 €. Insgesamt bedeutet dies eine Verbesserung für den Gesamthaushalt 2016 von 327.300. €. Auch in den Folgejahren ist eine Verbesserung zu verzeichnen. Die Berechnungen basieren auf der Grundlage der Haushaltsplanung des Eigenbetriebes.

 

Als Anlage erhalten Sie den aktuellen Ergebnis- und Finanzplan, die Veränderungen des Ergebnishaushalts, des Finanzhaushalts, des Investitionsprogramms sowie der 1. HH-Satzung 2016. Des Weiteren sind Veränderungen zum bisherigen Stellenplanentwurf beigefügt.

Die mit diesem Beschluss ergänzte 1. Haushaltssatzung 2016 ist der Aufsichtsbehörde mit den Anlagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

Reduzieren

Mitzeichnung/Stellungnahme:

( X ) FDL 60

( X ) Leiter Aufbaustab Zuwanderungsagentur

( X ) FDL 20

( X ) Erster Stadtrat

 

Loading...