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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0127/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt über die Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 117 Abs. 1 NKomVG.

 

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Sachverhalt:

Nach § 123 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 Abs. 1 der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) bildet die Stadt Celle im Rahmen des Jahresabschlusses Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe und Fälligkeit jedoch noch ungewiss sind. Dazu zählen u. a. Verpflichtungen aus Förderzusagen der Stadt Celle gegenüber freien Trägern im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. Die Endabrechnungen, aus denen die endgültige Höhe und Fälligkeit der Fördergelder hervorgehen, erfolgen erst nach dem Jahresabschluss, sodass vorab nur sorgfältig geschätzt werden kann, in welcher Höhe im Folgejahr Fördergelder auszuschütten sind. In dieser Höhe ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Zum Jahresabschluss 2015 beläuft sich die Summe auf 25.000,00 Euro. Der Haushaltsansatz beim Produktkonto 361100/4318450 (Zuschuss Sprachförderung freie Träger) reicht dafür nicht mehr aus, da diesem bei der Planung ursprünglich nur ein Förderzeitraum bis zum 31.07.2015 zugrunde gelegt wurde, welcher jedoch in der zweiten Jahreshälfte verlängert wurde. Da die Bildung der Rückstellung gesetzlich geboten ist, sind die Mittel überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt über das Produktkonto 365100/4318190 (Zuschüsse an Träger anderer KiTas).

 

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Mitzeichnung/Stellungnahme:

Erster Stadtrat

 

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