Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0130/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

(1)

Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt

2.

für die Ortsratsmitglieder

 

 

2.4

Neustadt/Heese    =

Euro

40,--

 

§ 6 Fälligkeit, Kürzung und Wegfall der Entschädigung

(1)

Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale sind monatlich nachträglich zu zahlen. Verdienstausfall wird auf Antrag gezahlt, Anträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zu stellen.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

a)      Reduzierung der Aufwandsentschädigung beim Ortsrat Neustadt/Heese ab dem 01.11.2016

 

Im Rahmen der Neustrukturierung der Ratsarbeit im Jahr 2014 (Änderung der Ausschussstruktur und Einsparung bei der Ortsratsarbeit) hat der Rat am 11.12.2014 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Celle erklärt, dass die in der Vorlage BV/0373/14 dargestellte Einsparung bei der Ortsratsarbeit i. H. v. 1.560,00 € zum 01.11.2016 (= neue Wahlperiode) umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen und Beschlüsse (u. a. Anhörung des Ortsrates Neustadt/Heese, Änderung der Entschädigungssatzung) herbeizuführen.“

 

Der Ortsrat Neustadt/Heese wurde am 15.04.2015 dazu angehört und hat folgende Empfehlung abgegeben: 

 

„Nach kurzer Erörterung empfiehlt der Ortsrat einstimmig mit drei Enthaltungen die vorgeschlagene Reduzierung bei der Aufwandsentschädigung für die Ortsratsarbeit im Ortsrat Neustadt/Heese ab dem 01.11.2016 von 50,00 € auf 40,00 €.“

 

Folglich soll die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder zum 01.11.2016 wie folgt angepasst werden:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

(1)

Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt

1.

für Ratsmitglieder

Euro

280,--

2.

für die Ortsratsmitglieder

 

 

2.1

Boye

Euro

25,--

2.2

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen, Garßen, Vorwerk und Wietzenbruch

Euro

35,--

2.3

Altencelle, Blumlage/Altstadt, Groß Hehlen gem. mit Hustedt und Scheuen, Hehlentor, Klein Hehlen, Neuenhäusen und Westercelle

Euro

40,--

2.4

Neustadt/Heese                                                        NEU:

Euro

40,--

 

 

b)      Änderung der Frist zur Geltendmachung von Verdienstausfall

 

Die Mandatsträger können nach den Regelungen der Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder Verdienstausfall geltend machen. In § 6 der Satzung ist folgendes geregelt:   

 

§ 6 Fälligkeit, Kürzung und Wegfall der Entschädigung

(1)

Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale sind monatlich nachträglich zu zahlen. Verdienstausfall wird auf Antrag gezahlt, Anträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres zu stellen.

 

In der Vergangenheit wurden Anträge auf Verdienstausfall für das abgelaufene Kalenderjahr zum Teil erst in den Monaten Februar bzw. März des Folgejahres eingereicht. Zukünftig sollen solche Anträge bis spätestens 31.01. des Folgejahres gestellt werden, dies wird wie folgt begründet:    

 

-          die Jahresrechnung für das vorangegangene Jahr soll so schnell wie möglich erstellt werden.

-          wenn Anträge nach dem 31.01. eingereicht werden, kann der zu erstattende Betrag nicht mehr aus dem Etat des Vorjahres abgerechnet werden (was haushaltstechnisch korrekt wäre, denn in diesem Jahr ist auch der entsprechende Anspruch entstanden). Vielmehr muss ein Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe gestellt werden, da ein periodenfremder Aufwand abzugelten ist. Dies bedeutet einen höheren Verwaltungsaufwand, der vermeidbar ist.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, § 6 Abs. 1 der o. g. Satzung wie folgt zu ändern:

 

§ 6 Fälligkeit, Kürzung und Wegfall der Entschädigung

(1)

Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale sind monatlich nachträglich zu zahlen. Verdienstausfall wird auf Antrag gezahlt, Anträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zu stellen.

 

Reduzieren

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:   FD 20 + Dez. I

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...