Beschlussvorlage - BV/0147/16
Grunddaten
- Betreff:
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Städtebauförderung; Programmanmeldungen für das Programmjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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12.05.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Blumlage/Altstadt, Neuenhäusen und Hehlentor
Beschlussvorschlag:
Die Fortführungsanträge für das Programmjahr 2017 für die Gebiete Stadtumbau West Allerinsel und Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2017 im investiven Finanzhaushalt eingestellt.
Sachverhalt:
- allgemeines zur Finanzierungs- und Fördersystematik der Städtebauförderung
Das Finanzierungssystem der Städtebauförderung basiert auf dem Drittelprinzip. Die förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu zwei Dritteln von Bund und Land gegenfinanziert. Voraussetzung, um mit einem Gebiet in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen zu werden, ist eine sogenannte Programmanmeldung (PA), die dem Land Niedersachsen vorzulegen ist. Die Kommune hat sich bereits bei erstmaliger PA zur Gegenfinanzierung der geschätzten Gesamtkosten zu verpflichten und die Mittel entsprechend nach dem Bruttoprinzip in voller Höhe im mehrjährigen Investitionsprogramm einzustellen.
Für die als Gesamtmaßnahme in Durchführung befindlichen Städtebaufördergebiete Allerinsel und Altstadt sind jährlich zum 01.06. auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern Fortführungsanträge zu stellen. Mit diesen Fortführungsanträgen werden innerhalb des vor erstmaliger Aufnahme festgestellten voraussichtlichen Gesamtkostenrahmens jährlich Fördermittel eingeworben, um die für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Projekte und Maßnahmen umsetzen und damit die festgelegten Sanierungsziele erreichen zu können.
Die Bewilligung wird in der Barauszahlung auf vier bis fünf Jahre gestreckt. Die Summe der Bewilligungen aus den einzelnen Jahren bildet zusammen mit dem städtischen Eigenanteil den sogenannten Bruttokostenrahmen, innerhalb dessen die Kommune gefahrlos Verpflichtungen eingehen kann.
Diese jährlichen Barmitteltranchen stehen jeweils nur für zwei Haushaltsjahre zum Abruf nach Durchführungsstand zur Verfügung. Sie können bei besonderer Begründung auf Antrag in ein drittes Jahr übertragen werden. Sie verfallen nach Ablauf dieser Zeiträume, werden dann also umverteilt auf andere Gesamtmaßnahmen in anderen Kommunen in Niedersachsen. Die Verwaltung und auch der Sanierungsträger haben diesen Umstand bei der Durchführung im Blick und müssen durch geschickte Projektsteuerung dem entgegenwirken. Ausgelöst durch die mit der Föderalismusreform geforderte zügige Durchführung weist die NBank zusätzlich bereits im Frühjahr eines Jahres die Programmstädte auf diesen Umstand hin.
In der tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Gesamtmaßnahmen können zu einzelnen Projekten und Maßnahmen zusätzlich nicht förderfähige Kostenanteile entstehen. Diese sind von der Stadt bereitzustellen und werden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit dargestellt. Die nichtförderfähigen Anteile lassen sich endgültig erst mit Schlussrechnung der Gesamtmaßnahme abschließend beziffern. Eine Bewilligung einzelner Projekte und Maßnahmen durch die NBank erfolgt vorher nicht. Gleichwohl werden zu besonderen Vorhaben in Abstimmungsgesprächen mit der NBank zeitnah die Förderfähigkeiten geklärt.
Im Folgenden werden Informationen zum Stand der Umsetzung in den einzelnen Gebieten gegeben und in Kürze dargelegt, in welcher Höhe weitere Fördermittel angemeldet werden sollen.
a) Stadtumbau West Allerinsel
Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen der Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in solchen Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Die Stadt Celle wurde mit dem Gebiet Allerinsel erstmalig 2009 in die Förderung aufgenommen.
Die hochwasserunabhängigen Maßnahmen des 1. Entwicklungsabschnittes wurden im vergangenen Jahr weitestgehend umgesetzt. Hierzu gehören der barrierearme Ausbau der beiden Treppenanlagen zum Hafenbecken sowie die nördlichen und südlichen Umfassungsbauwerke. Bis Ende des Jahres werden alle Maßnahmen der weiteren Hafenausstattung fertiggestellt werden. Die Gemeinbedarfseinrichtung „Hafen 21“ wird am 21.05.2016 den Nutzern im Rahmen des Hafenfestes / Tag der Städtebauförderung übergeben werden.
Daneben erfolgten weitere Rückbauten im Bereich südlich des Hafens sowie im Bereich der Hafenstraße. Der Sanierungsrahmenplan für das Bodenmanagement wurde fertiggestellt und wird auch zukünftig weiter an neue Planungssituationen angepasst werden. Er dient als Grundlage für die Investorenverträge aus dem Investorenwettbewerb Allerinsel, welcher im Dezember 2015 mit zwei ersten Plätzen für die Lose 1 und 3 sowie zwei zweiten Plätzen für das Los 2 abgeschlossen werden konnte. Derzeit erfolgt die Überarbeitung der Entwürfe entlang der Vorgaben des Preisgerichts. Die Entscheidungsvorlagen zum finalen Verkauf werden für den Rat vorbereitet.
Die Vorplanungen für die Erschließungsmaßnahmen im 1. Entwicklungsabschnitt rund um den Hafen inkl. den beiden Hafenplätzen und den Stichstraßen zur Hafenstraße sind abgeschlossen. Im zweiten Quartal erfolgt die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme.
Im dritten Quartal dieses Jahres ist die Auslegung des B-Planes Nr. 138 der Stadt Celle geplant, um den Investoren weitere Planungssicherheit zu geben. Parallel erfolgt derzeit die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Allerinsel.
Im Laufe des Jahres sind weitere Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit geplant.
Darüber hinaus befindet sich die Stadt Celle in weiteren Vertragsverhandlungen zum Ankauf von Grundstücksflächen auf der Allerinsel und der Speicherstraße.
Falls es 2017 zu Vertragsabschlüssen kommen sollte, werden hier Mittel zum Grunderwerb, den Gebäuderückbau sowie anfallender Abbruch- und Abbruchfolgekosten benötigt. Diese Gelder wurden in den vorangegangenen Programmanmeldungen nicht bewilligt und müssen erneut angemeldet werden.
Um eine zügige Durchführung der Gesamtmaßnahme auch weiterhin zu gewährleisten, werden noch weitere Fördermittel für die Entwicklung der Allerinsel gem. Aufstellung Anlage 1 eingeworben.
Gleichzeitig wird mit dieser Fortsetzungsanmeldung auch die Verlängerung der Maßnahme um drei Jahre (bis 2022) beantragt.
b) Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt-Celle
Mit Hilfe des Programms sollen insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz auf breiter Grundlage gesichert und erhalten werden. Weiterhin sollen die Fördermittel vorrangig zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden eingesetzt werden.
Im vergangenen Jahr wurden für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fünf Förderverträge geschlossen. Vier Maßnahmen aus den vorangegangenen Jahren sind im selben Zeitraum abgeschlossen und mit Förderzuschüssen bedacht worden.
Für Modernisierungsvoruntersuchungen sind im selben Zeitraum sieben Kostenzusagen erfolgt. Für drei Voruntersuchungen aus den vorangegangenen Jahren sind Zuschüsse ausgezahlt worden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurde eine Eigentümerversammlung durchgeführt.
Am 09.05.2015 fand zum ersten Mal ein Tag der Städtebauförderung statt. Auf Initiative des Bundes und mit Unterstützung der Länder soll dieser Tag bundesweit einmal im Jahr stattfinden. An diesem Tag können Kommunen, die Fördermaßnahmen im Städtebau durchführen, sich der Öffentlichkeit präsentieren. Die Stadt Celle hat aus diesem Anlass eine Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Teilbereich der Altstadt durchgeführt.
Die Planung und Entwicklung des Bauvorhabens für das ehemalige Feuerwehrareal an der Bergstraße wurde weiter fortgesetzt. Ein Verkauf des Grundstückes an den Investor wird in Kürze erfolgen.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sollen mit der Programmanmeldung 2017 die Fördermittel für weitere private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen angemeldet werden. Daneben sind auch Finanzmittel für Gutachtenerstellungen sowie Beratungsleistungen vorzusehen.
Die Planungen für die Umgestaltung des Arno-Schmidt-Platzes werden bis 2017 soweit fortgeschritten sein, dass mit den Durchführungsarbeiten begonnen werden kann.
Im Bereich der alten Feuerwache werden entsprechend dem Baufortschritt auf dem Feuerwehrgelände Umbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich durchgeführt. Dementsprechend werden im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen weitere Fördermittel hierfür eingeworben (sh. Anlage 2).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,3 kB
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