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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0157/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Neuenhäusen

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt

  1. die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB für den Teilbereich des Stadtteils Neuenhäusen.
  2. die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gemäß Anlage 1.

 

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Sachverhalt:

 

Der Stadtteil Neuenhäusen ist durch seine Mischung an städtischen Funktionen geprägt.

Die gewerblichen Areale sind z.T. bereits abgewickelt oder leiden unter Standortnachteilen und unterkonjunkturellen Rahmenbedingungen. Die Wohnquartiere sind teilweise historisch gewachsen (Hannoversche und Fuhsestraße). Weitere Quartiere sind ein typisches Zeugnis des Wohnungsbaus zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Diese Bereiche unterliegen einem zeitlichen Wandel durch veränderte Nutzungsansprüche und geänderten Randbedingungen. In Neuenhäusen bestehen umfangreiche Möglichkeiten der Nachverdichtung. Durch die Lage ist es ein wichtiges Bindeglied im städtebaulichen Gefüge der Stadt Celle und verbindet u. a. die Altstadt mit dem Mobilitätsknoten Bahnhof Celle. Besonders der nördliche Teil Neuenhäusens stellt einen historisch gewachsenen Stadtteil mit in Teilen herausragendem baukulturellem Erbe dar. Das Quartier südlich der Bahnhofstraße ist ein beliebter Wohnstandort Celles, weist aber zugleich einen hohen Erneuerungsbedarf auf, der bereits 1987 in vorbereitenden Untersuchungen festgestellt wurde. Dieser Erneuerungsbedarf betrifft sowohl die öffentliche Infrastruktur als auch eine große Anzahl privater Gebäude. In diesem Zusammenhang fallen sowohl das Umfeld des Trüllerkreisels, der alte Güterbahnhof aber auch das Stadtwerkegelände besonders ins Auge. Insgesamt besteht in Neuenhäusen ein erhebliches Entwicklungspotenzial. Eine Erneuerung im Stadtteil Neuenhäusen ist ein weiterer wichtiger Baustein, der geeignet ist, die in der Sanierung Neustadt erzielten Ergebnisse fortzuführen und mit der gleichzeitig laufenden Sanierung der Altstadt zu verknüpfen. Hierdurch werden maßgebliche Impulse für die innerstädtische Entwicklung insgesamt generiert.

 

Das Ziel der Vorbereitenden Untersuchung soll es sein analytisch die städtebaulichen Missstände aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen von externen Planern abzufordern. Ein Augenmerk wird auf der Untersuchung des ehemaligen Stadtwerke Geländes liegen. Dieses Quartier zu entwickeln stellt eine primäre Aufgabenstellung dar. Des Weiteren sind u. a. städtebauliche Baulücken auf die Möglichkeit einer Nachverdichtung zur untersuchen, ebenso die Möglichkeiten von Innenhofsentwicklungen.

 

  1. Vorbereitende Untersuchung (VU) und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Voraussetzungen für die Festlegung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ist die Vorbereitende Untersuchung (VU) entsprechend § 141 BauGB.

 

Mit der Vorbereitenden Untersuchung werden Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen, denkmalrechtlichen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge dargestellt. Darüber hinaus enthält sie Aussagen über die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen und soll sich auch auf die nachteiligen Auswirkungen in den persönlichen Lebensumständen der von der Sanierung Betroffenen erstrecken (Sozialplan). Da beabsichtigt ist, für mindestens einen Teilbereich des Untersuchungsgebietes einen Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm zu stellen, ist die Vorbereitende Untersuchung (VU) mit einem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zu kombinieren. Die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung setzt einen Einleitungsbeschluss gemäß § 141 Abs. 3 BauGB voraus, der ortsüblich bekannt zu machen ist. Mit der Durchführung werden den Betroffenen sowie den Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 137 und 139 BauGB umfangreiche Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig besteht eine Auskunftspflicht nach § 138 BauGB. Auf diese ist mit der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses hinzuweisen.

 

Für die Erarbeitung einer VU kombiniert mit einem ISEK werden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote bei hierfür in Betracht kommenden Büros abgefragt. Die Ausschreibungskriterien richten sich dabei nach den Anforderungen des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes. Der Auftrag soll kurzfristig vergeben werden. Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden und können aus Haushaltsausgaberesten des Produktkontos 511600/0040006 (Sanierung Neustadt) gedeckt werden.

 

  1. Abgrenzung Untersuchungsgebiet

Für die Vorbereitende Untersuchung und das ISEK ist das Untersuchungsgebiet per Ratsbeschluss festzulegen. Das zu untersuchende Gebiet erstreckt sich im Südwesten von der Neuenhäuser Straße Ecke Windmühlenstraße Richtung Norden über die Trüllerstraße und den Bahnhofsplatz bis Ecke Trift. Im Norden verläuft die Abgrenzung über die Trift, in die Arndstraße und weiter über die Bahnhofstraße bis zum Thaerplatz Ecke Bullenberg. Östlich verläuft die Abgrenzung am Bullenberg über die Julius von der Wall Straße. Parallel zur Sägemühlenstraße verspringt die Abgrenzung bis zur Hannoverschen Straße. Der Grenzverlauf passiert die Hannoversche Straße bis Ecke Jägerstraße. In der Jägerstraße wird die Polizei ausgegrenzt und verspringt in Richtung Fuhse. Die Abgrenzung verläuft auf der südlichen Böschung der Fuhse Richtung Westen. Etwa in der Mitte der nördlichen Grenze des Landgestüts geht der Grenzverlauf bis etwa Höhe Tätzestraße und dort in der Verlängerung Richtung Süden. Parallel südlich der Bultstraße verspringt die Abgrenzung in Richtung Kronestraße. Weiter geht die Grenzlinie nach Süden über die Kronestraße bis Ecke Windmühlenstraße und weiter bis zum Startpunkt Windmühlenstraße Ecke Neuenhäuser Straße. Es gilt die dargestellte Abgrenzung auf dem Plan (Anlage 1).

 

Nach der vorgelegten analytischen Ausarbeitung durch das beauftragte Büro können im Nachgang die Gebietsgrenzen noch verändert werden und Schwerpunkte der weiteren Zielsetzung konkretisiert werden. Überlagerungen mit anderen Sanierungsgebieten müssen zwingend vermieden werden.

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Celle vor, die Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Neuenhäusen Nordwest zu beschließen und das Gebiet wie vorgeschlagen abzugrenzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

IV

511600/7817001/0040006

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

50.000

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

 

 

Auswirkung für Integration: Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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