Beschlussvorlage - BV/0130/16-1
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird wie folgt geändert:
§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder
(1) | Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt 1. für Ratsmitglieder Euro 280,--
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§ 6 Fälligkeit, Kürzung und Wegfall der Entschädigung
(1) | Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale sind monatlich nachträglich zu zahlen. Verdienstausfall wird auf Antrag gezahlt, Anträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zu stellen. |
Sachverhalt:
Nach den Beratungen im Verwaltungsausschuss am 26.04.2016 wurde einmütig eine redaktionelle Änderung dahingehend empfohlen, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Ortsrates Neustadt/Heese nicht wie bisher separat unter § 2 Abs.1 Ziff. 2.4 auszuweisen, sondern diesen Ortsrat unter § 2 Abs.1 Ziff. 2.3 mit aufzuführen, da für diese Ortsräte jeweils eine mtl. Aufwandsentschädigung von 40,00 € gezahlt wird.
Folglich soll die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder zum 01.11.2016 wie folgt angepasst werden:
§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder
(1) | Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt
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