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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0130/16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

(1)

Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt

1.   für Ratsmitglieder                                                                    Euro 280,--

2.

für die Ortsratsmitglieder

 

 

2.1

Boye

Euro

25,--

2.2

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen, Garßen, Vorwerk und Wietzenbruch

Euro

35,--

2.3

Altencelle, Blumlage/Altstadt, Groß Hehlen gem. mit Hustedt und Scheuen, Hehlentor, Klein Hehlen, Neuenhäusen, Westercelle und Neustadt/Heese

Euro

40,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6 Fälligkeit, Kürzung und Wegfall der Entschädigung

(1)

Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale sind monatlich nachträglich zu zahlen. Verdienstausfall wird auf Antrag gezahlt, Anträge für das abgelaufene Kalenderjahr sind spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zu stellen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Nach den Beratungen im Verwaltungsausschuss am 26.04.2016 wurde einmütig eine redaktionelle Änderung dahingehend empfohlen, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Ortsrates Neustadt/Heese nicht wie bisher separat unter § 2 Abs.1 Ziff. 2.4 auszuweisen, sondern diesen Ortsrat unter § 2 Abs.1 Ziff. 2.3 mit aufzuführen, da für diese Ortsräte jeweils eine mtl. Aufwandsentschädigung von 40,00 € gezahlt wird.  

 

Folglich soll die Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder zum 01.11.2016 wie folgt angepasst werden:

 

§ 2 Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ortsratsmitglieder

(1)

Alle Rats- und Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie beträgt

1.

für Ratsmitglieder

Euro

280,--

2.

für die Ortsratsmitglieder

 

 

2.1

Boye

Euro

25,--

2.2

Altenhagen gem. mit Bostel und Lachtehausen, Garßen, Vorwerk und Wietzenbruch

Euro

35,--

2.3

Altencelle, Blumlage/Altstadt, Groß Hehlen gem. mit Hustedt und Scheuen, Hehlentor, Klein Hehlen, Neuenhäusen, Westercelle und Neustadt/Heese

Euro

40,--

2.4

Neustadt/Heese

Euro

50,--

 

 

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