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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0161/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR", (HannIT) zu. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.

 

Der Rat bestätigt die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der HannIT.

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

 

Mitglieder Ersatzmitglieder

Christian NachtigallRoland Krause

Jörg GilgenMartina Fachmann

Sascha NikolaizikAndre Tzschieter-Otte

Marco PuschmannJonas Jäger

Andre Steinecke Annika Moss

Melanie JungIlona Strehl

Leif Erichsen

Sven Gröger

            Rafael Winkel

 

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Sachverhalt:

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der  Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Die Stadt Celle hat gemäß Ratsbeschluss vom 21.12.2012 ihren Beitritt zur HannIT erklärt. Als weitere Gebietskörperschaft hat nunmehr die Stadt Diepholz ihr Interesse an einer Beteiligung geäußert und der Rat der Stadt Diepholz in seiner Sitzung vom 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.

 

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wird das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Betritt des neuen Trägers entsprechend angepasst. Die Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT) und die Satzung in abgeänderter Fassung sind als Anlagen beigefügt. Der angepasste Öffentlich-rechtliche Vertrag ist ebenfalls beigefügt.

 

Im Öffentlich-rechtlichen Vertrag sind in der Präambel Hinweise auf alle vorherigen Öffentlich-rechtlichen Verträge zur HannIT aufgenommen, da alle bisher geschlossenen Vereinbarungen nebeneinander existieren.

 

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein. Die Niederschrift des Wahlvorstands ist beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Celle.

 

Auswirkung für Integration:

Keine

 

 

 

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