Beschlussvorlage - BV/0194/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales Erziehungsgeld - Anhebung des Betrages für Betreuungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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08.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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16.06.2016
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Sachverhalt:
Das kommunale Erziehungsgeld wird seit dem 01.09.1991 gewährt. Die KEG-Gruppen haben sich als alternative Betreuungs-und Bildungsform etabliert. Waren sie anfangs nur für Kinder im Alter von 3 Jahren vorgesehen, sind die Gruppen ab 2011 auch für zweijährige Kinder geöffnet worden. Dadurch tragen sie mittlerweile maßgeblich auch zur Unterstützung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, für die seit 2013 ein Rechtsanspruch besteht, bei. Derzeit werden 55 Kinder in 11 KEG-Gruppen betreut.
Mit Einführung des kommunalen Erziehungsgeldes ist den sogenannten KEG-Müttern pro Kind eine Betreuungskostenpauschale i.H.v. 150,00 DM (entspricht 77,00 Euro) und eine Sachkostenpauschale i.H.v. 100,00 DM (entspricht 51,00 Euro) gezahlt worden. Diese Sätze sind bislang nie angepasst worden.
Im Rahmen des Inflationsausgleichs, unter Berücksichtigung der Teuerungsrate bei Lebensmitteln und Energiekosten und aufgrund des gestiegenen Betreuungsaufwands bei den unter drei jährigen Kindern ist eine Anpassung des kommunalen Erziehungsgeldes nach 25 Jahren aus Sicht der Verwaltung erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, das Erziehungsgeld pro Kind auf 140,00 Euro (84,00 Euro Betreuungskostenpauschale und 56,00 Euro Sachkostenpauschale) zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden hauswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Die Mehrkosten belaufen sich in 2016 auf ca. 3.300 Euro und in den Folgejahren auf jährlich ca. 8.000 Euro. Die Mehrkosten können im laufenden Haushaltsjahr mit den veranschlagten Mitteln abgedeckt werden.
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
361100-Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege | |||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen) | Euro |
361100.4318463 | 3.300 | ||
| kommunales Erziehungsgeld |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
keine
Mitzeichnung/Stellungnahme:
(Thomas Bertram)
Erster Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,8 kB
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