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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0196/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung  in Höhe von 50.000 € für die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung als Voraussetzung zur Anmeldung des Gebietes Neuenhäusen zur Aufnahme in die Städtebauförderung. Die Deckung erfolgt aus der abgeschlossenen Städtebaufördermaßnahme „Sanierung Neustadt“.

 

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Sachverhalt:

Gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Voraussetzung für die Festlegung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme  eine Vorbereitende Untersuchung. Hierzu wird auf die Sachverhaltsdarstellungen der Beschlussvorlage Nr. BV/0157/16 verwiesen.

 

Für die Durchführung der Maßnahme werden Mittel in Höhe von 50.000 € benötigt, die nicht im Haushaltsplan 2016 eingeplant sind. Um die Untersuchung beginnen zu können, ist deshalb die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG erforderlich. Die Deckung kann aus der abgeschlossenen Maßnahme „Sanierung Neustadt“ erfolgen.

 

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