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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0172/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem Frauenhaus Celle e. V. wird auf Antrag ein jährlicher Personalkostenzuschuss i. H. v. 25 % für maximal zwei Vollzeitstellen gewährt. Dabei wird maximal die Entgeltgruppe 9 TVöD, Bereich VKA bzw. die Gruppe S 11 TVöD, Sozial- und Erziehungsdienst zugrunde gelegt. Voraussetzung für die Förderung ist ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie für das jeweilige Jahr, für welches die Förderung beantragt wird. Tarifsteigerungen und Steigerungen in den einzelnen Stufen der Entgeltgruppen werden bei der Förderung berücksichtigt.

 

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Sachverhalt:

Das Frauenhaus Celle e. V. beantragt im Dezember 2015 die Förderung des Frauenhauses für das Jahr 2016. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

In den letzten Jahren wurden die Kosten für zwei Personalstellen zu 50 % vom Land Niedersachsen und jeweils zu 25 % vom Landkreis Celle und der Stadt Celle bezuschusst. Die endgültige Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgte jeweils nach Vorlage der Verwendungsnachweise im Frühjahr des Folgejahres (Dauerbeschluss vom 20.03.2012).

 

Aufgrund der neuen Zuwendungsrichtlinie der Stadt Celle ist eine Abänderung des Dauerbeschlusses erforderlich, weil Zuwendungen bei der Bewilligung nunmehr auf einen Höchstbetrag zu begrenzen sind. Daher muss sich im Ausschuss erneut damit befasst werden.

 

Die bisherige Beschlusslage verpflichtet die Stadt zu einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 25 % der tatsächlichen Kosten für 2 Stellen ohne einschränkende Begrenzung der Stellendotierung.

Mit der BV/0172/16 ist beabsichtigt, die Bewertung der Stellen auf das ursprüngliche Maß zurückzuführen (E 9 TVöD, bzw. S 11 TV: S u E). Somit ist gewährleistet, dass ausschließlich allgemeine Tarifsteigerungen zu einer Erhöhung des städt. Zuschusses in der Zukunft führen können.

Zudem geht es darum, die Begrenzung auf die Förderung von 2 Vollzeitstellen zu bekräftigen. Das Land rechnet nach Belegung ab und gewährt inzwischen einen 50 %-Zuschuss auf der Grundlage von 2,5 Vollzeitstellen.

Das Frauenhaus Celle e. V. beantragt für das Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 33.950,00 € (50 % der Landeszuwendung). Die voraussichtlichen Personalkosten für das Jahr 2016 belaufen sich für zwei Vollzeitstellen auf 125.000,00 € (25 % = 31.250,00 €).

 

In Celle nehmen sich das Haus der Familie und das Frauenhaus Celle e. V. der Aufgabe an, Frauen, ggf. mit Kindern in Notsituationen Zuflucht zu gewähren. Die psychischen Folgen von Gewalt in Beziehungen, auch für Kinder als Zeugen solcher Auseinandersetzungen sind wissenschaftlich belegt. Es ist damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich um dieses Problem zu kümmern. Eine rechtliche Verpflichtung für die Mitfinanzierung gibt es allerdings nicht.

 

Die Kosten der Förderung liegen im Haus der Familie zurzeit geringfügig unter den städt. Zuwendungen für das Frauenhaus.

 

Beide Einrichtungen haben eine lange, wenn auch unterschiedliche Geschichte. Der Rat der Stadt hat sich dafür entschieden zwei Einrichtungen zu fördern. Beide Einrichtungen sind gut belegt und verfügen über langjährige Erfahrungen.

 

Auf dem Produktkonto 367100. 4318210 stehen jährlich 31.500,00 € zur Verfügung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

31.250,00 €

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

II – Bildung, Jugend, Integration und Bürgerservice

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

367100 Förderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe / Konto 4318210

Zuschüsse an Frauenhäuser

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     0,00

     

31.250,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

- 31.250,00

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

 

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

Dez. I

 

 

 

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Anlagen

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