Mitteilungsvorlage - MV/0201/16
Grunddaten
- Betreff:
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Wahlfreiheit der Eltern/Schuleinzugsbereiche für Grundschulen – Anfrage Nr. 28/2016 der FDP-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration
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Entscheidung
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31.05.2016
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Sachverhalt:
Aufgrund der Beschlussvorlage BV 66/16 haben der Ausschuss für Schulangelegenheiten Soziales und Integration und der VA in den Sitzungen am 02.03.2016 und am 15.03.2016 beschlossen, den Antrag auf Einrichtung eines einheitlichen Schulbezirks abzulehnen. In ihrer Vorlage hat die Verwaltung zudem darauf hingewiesen, dass im Schuljahr 2014/2015 für 70 Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes erteilt wurde. Die FDP-Fraktion möchte mit Ihrer Anfrage Nr. 28/2016 detaillierte Informationen über die Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Verfahren
Es handelt sich bei dem Verfahren nach § 63 NSchG im Wesentlichen um ein schulorganisatorisches Verfahren. Der Schulträger verfügt daher nur über wenige Informationen. Die Daten können deshalb nur direkt bei den Schulen erhoben werden. Die Verwaltung wird daher mit der Landesschulbehörde und den Schulen in eine Abstimmung treten, wie die Fragen sinnvollerweise beantwortet werden können.
Die zum Teil sehr detaillierten Fragen und die verhältnismäßig geringe Zahl von Fällen können u.U. dazu führen, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Angesichts der Sensibilität der Daten muss in diesem Zusammenhang vorab die Frage der Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit den Schulen und der Landesschulbehörde geklärt werden. Hinzu kommt, dass alle Beteiligten in den nächsten Wochen mit der Vorbereitung des kommenden Schuljahres beschäftigt sind. Daher bittet die Verwaltung um Verständnis, dass die Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Verwaltung wird unaufgefordert die Vorlage nach den Ferien wieder auf die Tagesordnung setzen.
