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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0202/16

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Grundschule Heese-Süd wird gemäß § 106 Absatz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2016 um einen Schulkindergarten erweitert. Für diese schulorganisatorische Maßnahme stellt die Verwaltung einen Antrag zur Genehmigung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Lüneburg (§ 106 Abs. 8 NSchG).

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Sachverhalt:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 6 Abs.3 NSchG) kann für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder bei einer Grundschule ein Schulkindergarten eingerichtet werden. Im Schulkindergarten werden die Kinder durch geeignete pädagogische Maßnahmen auf den Besuch des 1. Schuljahrgangs vorbereitet.

In Absprache mit der Schulleiterin der Grundschule Heese-Süd beabsichtigt die Stadt Celle zum 01.08.2016 an diesem Standort einen Schulkindergarten einzurichten. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Nach Aussage der Rektorin ist die Schulfähigkeit in den letzten Jahren bei einer stetig wachsenden Zahl von Kindern kurz vor der Einschulung nicht mehr gegeben. Diese Einschätzung wurde nach ihrer Aussage auch von  Kindergärten und Schulärzten bestätigt.

Ebenfalls wird aus dem Bereich der Jugendhilfe  berichtet, dass sich die “Vorläuferfertigkeiten” stark verändert haben. Es gibt offenbar zunehmend Kinder, denen jegliches Grundlagenwissen fehlt, um an einer Lernförderung teilzunehmen.

 

Der einzige hiesige Schulkindergarten an der Grundschule Altencelle hat im Schuljahr 2015/16 keine Kapazitäten mehr frei. Somit verbleiben die Kinder ein weiteres Jahr im Kindergarten und können nicht durch geeignete pädagogische Maßnahmen auf den Besuch des 1. Schuljahres vorbereitet werden. Nach Aussage der Rektorin der Grundschule Heese- Süd, Frau Ackermann, ist für manche Kinder der Verbleib in der Kindertagesstätte sinnvoll. Für viele Kinder ist aber ein gezieltes Vorschultraining nötig, um vor allem die Möglichkeit zu haben, im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung auf die Schule vorbereitet zu werden.

 

Im vergangenen Jahr sind Bemühungen der Stadt Celle und der Schulleitung zur Einrichtung eines Schulkindergartens daran gescheitert, dass keine Lehrerstunden zur Verfügung standen. Aus Sicht der Verwaltung ist es weiterhin dringend erforderlich, einen Schulkindergarten an diesem Standort einzurichten.  

Hinzu kommt, dass sich die Situation in der Stadt Celle gegenüber dem Vorjahr noch verschärft hat. Die Abteilung Kindertagesbetreuung hat mitgeteilt, dass  zum kommenden Schuljahr voraussichtlich 53 Kinder zurückgestellt werden und in den Kindertagesstätten verbleiben müssten.

Wie Sie der beigefügten Stellungnahme der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen zum Thema „Einrichtung eines weiteren Schulkindergartens im Stadtgebiet“ entnehmen können, ist  ein Verbleib von Kindern in der Kindertagesstätte  aus pädagogischer Sicht nicht unbedingt sinnvoll. Darüber hinaus käme es bei dieser hohen Anzahl von zurückgestellten Kindern in den Kindertagesstätten zu erheblichen Problemen bei den räumlichen Kapazitäten, da die Stadt Celle den Rechtsanspruch von Kindern auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zu erfüllen hat.

 

Gut ausgestattete Räumlichkeiten zum Betrieb eines Schulkindergartens sind an der GS Heese-Süd bereits vorhanden, da dort in der Vergangenheit ein Schulkindergarten bestand.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass auch die personellen Voraussetzungen, anders als in diesem Schuljahr, von dem zuständigen schulfachlichen Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde - Außenstelle Celle -, Herrn Reinert, zum kommenden Schuljahr geschaffen werden. Für den Fall, dass eine Lehrkraft nicht zur Verfügung stehen sollte, hat die Schulleiterin eine Alternative aufgezeigt: Die Besetzung der Stelle durch eine pädagogische Fachkraft, die bereits seit Jahren an der GS Heese-Süd im Vertretungsunterricht tätig ist.

Wie gesetzlich vorgesehen wird der Stadtelternrat zu dieser schulorganisatorischen Maßnahme angehört. In seiner Sitzung am 23.05.16 wird er sich mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Genehmigung nach § 106 NSchG hat die Verwaltung auf Anraten der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, bereits beantragt, vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch die politischen Gremien der Stadt Celle. Die Erfolgsaussichten für eine Genehmigung des Antrags sind nach Auskunft der Nds. Landesschulbehörde Lüneburg aufgrund der von der Stadt Celle angeführten Argumente sehr gut.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Für jedes im Schulkindergarten aufgenommene Kind (max. 20 Kinder) ist im Ergebnishaushalt eine Pauschale in Höhe von 27 € pro Kind und im Finanzhaushalt in Höhe von 15 € pro Kind für das Haushaltsjahr 2017 zu berücksichtigen (Schulbudget).

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

 

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Anlagen

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