Mitteilungsvorlage - MV/0216/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiteres Vorgehen bei der Umsetzung des Kooperativen Sportentwicklungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 50.3 Sport
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements; Anpassung der Infrastruktur an die Bedürfnisse des Breiten- und Leistungssports
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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07.06.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Sportausschusses vom 08.03.2016, siehe auch Vorlage Nr. BV/0073/16, wurde die Verwaltung beauftragt, die im Sportentwicklungsplan aufgeführten Vorschläge aufzugreifen, mit den Vereinen und der Planungsgruppe zu erörtern und deren Ergebnisse abschließend der Politik zur Entscheidung vorzustellen.
Momentan kommt den Themenbereichen „Nutzungsüberlassungsverträge, Vereinsheime, Übernahme von Sportplätzen und die Neukonzeption der Sportförderungsrichtlinien“ ein besonderer Schwerpunkt zu, vgl. auch die Ziffern 4, 7, 8 und 9 der Vorlage Nr. BV/0073/16.
Ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Kreissportbund ist bereits erfolgt. Verwaltung und Kreissportbund werden die weiteren Schritte wie bisher gemeinsam überlegen.
Es hat sich jedoch bei den ersten Überlegungen herausgestellt, dass manche Bereiche derart komplex sind, dass sie allein von der Fachverwaltung Sport nicht zu durchdringen sind. Dies gilt umso mehr, wenn Detailwissen aus anderen Dezernaten zwingend erforderlich ist.
So erfordert beispielsweise allein der Themenkomplex „Nutzungsüberlassungsverträge, Vereinsheime, Übernahme von Sportplätzen und die Neukonzeption der Sportförderungs-Richtlinien“ Aussagen zu folgenden Fragestellungen/Aspekten:
- Welche Rechtsbeziehungen liegenschaftsrechtlicher Art bestehen derzeit zu den Vereinen nebst Prüfung der Anliegerpflichten?
- Gibt es noch zu beachtende Nacheffekte der damaligen Eingemeindungsverträge auf kostenfreien Erhalt der Sportanlagen?
- Gibt es steuer- und vergaberechtliche Auswirkungen, die bei der Stadt und den Vereinen zu beachten sind? Letztendlich werden bisherige städtische Dienstleistungen -zumindest in Teilen- von Dritten erledigt und die Vereine fungieren möglicherweise als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
- Welche haushaltsmäßigen Umschichtungen z. B. auch Beträge für eine Anschubfinanzierung (Kauf von vereinseigenen Rasenmähern) müssen vorgenommen werden?
- Welche Kontrollpflichten sind zu installieren? - Implementieren einer Sport- oder Begehungskommission.
- Berechnungsmodus und Höhe der Entschädigungsbeträge und vieles anderes mehr.
Diese Vorarbeiten müssen sorgfältig abgearbeitet werden. Denn für alle Beteiligten muss weitestgehende Klarheit über die Auswirkungen von Veränderungen bestehen. Das Gleiche gilt für Themenkomplexe, die in der kooperativen Planungsgruppe auch z. T. kontrovers diskutiert wurden.
Anfängliche Versäumnisse über die Inhalte (Rechte und Pflichten) werden sonst zwangsläufig in Zerwürfnissen, wenn nicht sogar in Rechtsstreiten enden. Der große Vorteil eines kooperativen Prozesses liegt indes im gemeinsamen Erarbeiten von Veränderungen.
Die Vorarbeiten sollen umgehend verwaltungsintern aufgearbeitet, dann der kooperativen Planungsgruppe vorgestellt und sodann beraten werden.
Über den weiteren Fortgang wird die Verwaltung dem Sportausschuss berichten.
Mitzeichnung/Stellungnahme: Dez. I __________
