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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0227/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungen der Richtlinie zur digitalen Ratsarbeit vom 12.07.2012 werden - wie in der Anlage vorgeschlagen - beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Änderungen der o. g. Richtlinie sind im beigefügten Entwurf in rot gekennzeichnet.

 

Die inzwischen 4 Jahre alte Richtlinie wird in den Punkten 1 und 2 an die Praxis und den technischen Fortschritt angepasst, folglich ist in Punkt 3  der Zuschuss von 544,-€ auf 350,-€ zu reduzieren (entsprechende Haushaltsmittel stehen mit Ratsbeschluss vom 17.12.2015 auf dem Produktkonto 111120-7818028 zur Verfügung). 

 

Neu eingefügt worden ist ein eigener Punkt 4 „Datenschutz und IT-Sicherheit“. Aufgrund des immensen Entwicklungs- und Ausbreitungsschubs der Einsatzmöglichkeiten von Informationstechnik wäre es heute grob fahrlässig, den Datenschutzgesichtspunkt nicht eigens zu betrachten. Deshalb wurde u. a. in den Datenschutzgesetzen festgelegt, dass beim Einsatz moderner digitaler Medien Maßnahmen zu treffen sind.

 

Als Standard ISO/IEC 27001 hat sich das Entwickeln eines IT-Sicherheitskonzepts mit Maßnahmenvorschlägen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) etabliert und wird von öffentlichen Verwaltungen u. a. für den Anschluss an zentrale Dienste des Bundes, wie z. B. an das Nationale Waffenregisters (NWR), sogar explizit gefordert.

 

Für die Nutzung von Informationstechnik bei der Stadt Celle wird darum zwischen Behördenleitung und Personalrat eine Dienstvereinbarung über die Nutzung von Informationstechnik (DV-IT) unterzeichnet. Diese führt die vorhandenen Regelungen zusammen und überarbeitet die nicht mehr zeitgemäßen, weil sie für einen Grundschutz nicht mehr ausreichen oder schlicht veraltet sind.

 

Um dem Datenschutz und den Anforderungen des § 7 Nieders. Datenschutzgesetz (NDSG) auch bei der digitalen Ratsarbeit Genüge zu tun, wird im Punkt 4 der Richtlinie auf die anwendbaren Regelungen der DV-IT hingewiesen. Die Inhalte der DV-IT, auf die in der Richtlinie hingewiesen wird, sind in der Anlage beigefügt:

 

  • 2.1 Eigenverantwortung
  • 2.7 Datenweitergabe, Auftragsdatenverarbeitung und Zugang zu personenbezogenen Daten
  • 3. Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
  • 4.1.1 bis 4.1.3 Zugang zu IT-Systemen
  • 4.2 Passwörter
  • 5.2 Nutzung privater Hard- und Software zu dienstlichen Zwecken (BYOD, CYOD)
  • 5.3 Nutzung von dienstlichen Geräten in privatem Umfeld
  • 6. Speicherung dienstlicher Daten
  • 7. Nutzung mobiler Endgeräte

 

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Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:    OB ________

 

 

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Anlagen

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